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Wochenendarbeit

S
Schraubendoktor
Jun 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein recht junger BR ohne große Erfahrung. Wir lassen uns die Wochenendarbeit vom AG vorlegen und genehmigen dann entsprechend oder auch nicht. Die Wochenendarbeit ist freiwillig niemand wird gezwungen.

Wir haben allerdings Kollegen, die von Mo-Fr 48 Stunden voll bzw. überschritten haben. Lt. Gesetz sind ja bis zu 60 Stunden möglich wenn Freizeit gewährt wird. Dies ist bei unserer dünnen Personaldecke allerdings nicht möglich.

Normalerweise würden wir bei diesen Kollegen die Mehrarbeit ablehnen. Wir haben gerade eine Insolvenz hinter uns (2016) und auch 2017 war es fast wieder soweit. Seit Januar 2018 haben wir allerdings Aufträge ohne Ende. Im Prinzip müssten wir es machen um wieder in ruhigere Fahrwasser zu kommen.

Allerdings möchte sich der Betriebsrat auch nicht irgendwie haftbar machen wenn wir die Mehrarbeit genehmigen.

Ist irgendwie eine Zwickmühle

Vielleicht habt Ihr einen Tipp für uns.

Lg

53503

Community-Antworten (3)

P
paula

06.06.2018 um 14:02 Uhr

Haftbar macht sich der BR nicht. Verantwortlich zur Einhaltung des ArbZG ist der AG alleine. Der BR eröffnet dem AG nur die Möglichkeit außerhalb des mitbestimmten AZ-Rahmens arbeiten zu lassen.

Trotzdem würde ich als BR bei dieser enormen Belastung eine Bremse reinhauen. Es kann ja nicht sein, dass man 60 Stunden in der Woche ausreizen muss. Ich glaube ihr müsst mal generell (auch unter der Woche) drüber reden und Regeln schaffen, die der Überforderung der MA vorbeugen

S
Schraubendoktor

06.06.2018 um 15:21 Uhr

Wir haben letzte Woche bereits bei 2 Personen die Mehrarbeit abgelehnt, die waren glücklich darüber. Wir wollten heute jemanden ablehnen und der hatte sich beschwert und wollte unbedingt arbeiten. Kann ich auch ehrlich gesagt verstehen da wir hier sehr niedrige Stundenlöhne haben. Bei denen die wirklich freiwillig gerne viel arbeiten würden wir also eventuell nichts gegen sagen wollen. Andererseits erzeugt das bei den anderen Kollegen vielleicht auch druck.

M
michalski0709

10.06.2018 um 20:09 Uhr

Der Br ist in der Schichtplanung in Mitbestimmung. Macht eine BV draus an der er sich halten muss. Wenn er sich nicht dran hält, lehnt den Schichtplan ab. So läuft es bei uns.

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