Betriebsrat sucht Rat..... Eine 6 Stundenkraft hat ihre Arbeitszeit überzogen. Grund war eine eilige Aufgabe des Vorgesetzten kurz vor Arbeitsende. Sie informierte die Personalabteilung, dass sie den Auftrag noch abarbeite. Denn das Zeiterfassungssystem wertet nach 6 Stunden eine 30 Minütige Pause. Die Personalabteilung nahm es zur Kenntnis uns sicherte zu, dass die Zeit als Arbeitszeit manuell eingepflegt wird. Nachdem die Mitarbeiterin die Arbeit erledigt hatte, meldet sich nochmals die Personalabteilung und teilte mit, dass nach nochmliger Prüfung es nicht möglich ist die Zeit nach 6 Stunden als Arbeitszeit zu werten, da das Gesetz eine Pause nach 6 Stunden vorsieht. Was nun!?