Hallo zusammen,

hätte mal wieder eine Frage, auf die ich weder im Forum noch in den Weiten des WWW eine Antwort finde.
2 BRM werden laut Beschluss auf Schulung geschickt. Schulung geht zwei Tage. Die 2 BRM sind im Schichtdienst tätig. Im Vorfeld war alles in Ordnung.
Danach haben die 2 BRM ihre Zeiten wie immer bei der PA eingereicht. Nun hat sich die PA an den Veranstalter der Schulung gewendet und wollte die genauen Schulungszeiten haben. Diese stimmen aber nicht mit den eingereichten Zeiten überein.

Tagesarbeitszeit ist jeweils 8 Stunden. Die Schulung war auch mit 8 Stunden täglich angegeben. Der Schulungsleiter hat nach 7 Stunden abgebrochen, weil man mit dem Stoff besser durch gekommen ist.

Hat das BRM dann trotzdem ein Recht auf Gutschrift der vollen 8 Stunden?

Er hätte ja nicht mehr arbeiten können. Und ein Nachteil darf ja durch BR-Arbeit auch nicht entstehen.

Kennt hier jemand zufällig eine gesetzliche Regelung?