Unser Arbeitgeber hat vor zehn Jahren mit einer Versicherung einen Kollektivvertrag für eine zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen. Dieser betraf alle damals eingestellten Kollegen. Fünf Jahre später wurden die neuen Kollegen schon von diesem Kollektivvertrag ausgeschlossen. In diesem Kollektivvertrag war festgeschrieben, dass im Falle einer Anhebung der Gehälter auch die abzuführenden Beiträge für diese Altersvorsorge zu erhöhen sind. Der Arbeitgeber blieb kam auch seiner Vertragspflicht nicht nach, trotz Erhöhung der Gehälter bliebt der Betrag für diese zusätzliche Altersvorsorge auf dem Niveau von 2002.
Ausgehend von der gesetzlichen Pflicht des Arbeitgebers, sich an der Altersvorsorge zu beteiligen, können wir als Betriebsrat, was die aus diesem Kollektivvertrag resultierenden Pflichten betrifft, dem Arbeitgeber auf die Finger klopfen? Oder kann er uns zu Recht zurückweisen, weil er meint, dass gehöre nicht zu unseren Aufgaben?