Erstellt am 22.09.2012 um 14:41 Uhr von rechtbekommen
Der BR kann nur im Rahmen von Beschlussverfahren auf Einhaltung der BV klagen. Hier sollten aber die AN sich schnellstens gut anwaltlich beraten zu lassen, damit nicht Ansprueche verloren gehen. Wie koennen AN und BR nur so.lange solche Verstoesse hinnehmen??!
Erstellt am 22.09.2012 um 14:46 Uhr von Nubbel
was denkst du wie so etwas sein kann?
und bitte sei realistisch, lebensnah und fair.
Erstellt am 22.09.2012 um 18:39 Uhr von gironimo
Heißt denn in dieser Frage "Kollektivvertrag" auch Betriebsvereinbarung?
Ich denke eher nein. Hier hat der AG einen Vetrag mit der Versicherung abgeschlossen.
Andererseits - wenn der AG für einen AN etwas zahlt, ist das ein Entgeltbestandteil und gehört zu den mitzubestimmenden Regeln bei Entlohnungsgrundsätzen ( § 87 BetrVG).
Ich würde also erst einmal beim AG vorstellig werden und ihn um Auskunft über sein Handeln bitten. Dann würde ich mir den Versicherungsvertrag einmal unter die Lupe nehmen.