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Aufgaben eines Eingruppierungsausschuss

D
d.gierl
Nov 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir sind uns nicht ganz sicher welche Aufgaben ein Eingruppierungsausschuss haben könnte! Wir sind nicht tarifgebunden und haben noch keine BV, wir fangen gerage ganz frisch an. Könntet ihr mir da kurz weiter helfen? Danke schön Gruß Daniela

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Community-Antworten (3)

C
celestro

08.11.2018 um 10:40 Uhr

Es dürfte nur sehr wenige Betriebsräte mit einem Ausschuss geben, der die Eingruppierung (meistens in eine Tarifgruppe) prüft. Ihr solltet Euch mit wichtigeren Dingen beschäftigen, als mit einem Ausschuss, den Ihr im Leben vermutlich nie brauchen werdet.

K
krambambuli

08.11.2018 um 11:44 Uhr

Welche Aufgaben ein Ausschuss haben soll, wird vom BR beschlossen und schriftlich festgehalten. Ebenso verhält es sich mit seinen Kompetenzen. Betriebsvereinbarungen darf ein Ausschuss ohnehin nicht abschließen und wenn es um Geld geht, wäre auch noch § 77 Abs 3 BetrVG zu beachten. Auch in Betrieben ohne Tarifvertrag.

M
Moreno

08.11.2018 um 12:02 Uhr

Aber der Ausschuss könnte eine BV Eingruppierungsgrundsätze vorbereiten.

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