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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber droht dem Betriebsrat

F
fullenchilada
Jul 2022 bearbeitet

Guten Morgen an alle,

In einem Gespräch gestern zwischen einem BR Mitglied und unserem AG hat dieser gegenüber dem BR Drohungen ausgesprochen. Von einem Unterbinden von zukünftigen Handlungen war die Rede und der Mitteilung der Belegschaft, der BR würde nur unnötig Kosten verursachen. "Der BR wird schon sehen, was er davon hat."

Von diesem Gespräch ließen wir vom BR Kollegen ein Protokoll anfertigen. Am darauf folgenden Tage sind wir geschlossen im Büro einmarschiert und haben das "innerbetriebliche Klärungsgespräch" gesucht.

Da der Kollege am Tag zuvor alleine beim Chef war und niemand sonst seine Aussagen gehört hatte, hatten wir ihn nochmals auf die Drohungen vom Vortag angesprochen und ob er diese auch so getroffen hätte. Seine Aussage war Ja (wobei ich eigentlich mit einem Nein gerechnet hätte ?).

Ich habe dann unseren Chef über den Paragraphen 119 Abs 1 Nr. 2 aufgeklärt, der ihm scheinbar ein Fremdwort ist.

Im Anschluss daran haben wir uns per Email mit seinem Vorgesetzten in Verbindung gesetzt, diesem eine Abschrift des Protokolls geschickt und um ein klärendes Gespräch gebeten,da wir als BR ein derartiges Verhalten nicht dulden können.

Welche weiteren rechtlichen Schritte können wir nun als BR unternehmen, sollte sich aus dem Gespräch nichts produktives herauskristallisieren?

Grüße Heiko

1.035013

Community-Antworten (13)

M
Muschelschubser

13.07.2022 um 12:15 Uhr

Dazu müsste der AG etwaige Drohungen eigentlich konkretisieren.

Der BR könnte dann ein Verfahren nach §23 Abs. 3 BetrVG lostreten - oder zumindest offen erklären, dass er zu diesem Schritt bereit wäre, wenn sich keine Besserung einstellt. Grundlage könnte z.B. ein Verstoß gegen §2 Abs. 1 BetrVG (Vertrauensvolle Zusammenarbeit) sein.

Der AG würde dann bei entsprechender Entscheidung des Arbeitsgerichts dazu aufgefordert, entsprechende Drohungen zu unterlassen. Die weitere Eskalationsstufe wäre dann die Verhängung eines Ordnungsgelds, wenn er sich nicht an den Gerichtsbeschluss hält.

D
dieschi

13.07.2022 um 12:19 Uhr

Dazu kann ich nur nach hier verweisen -> https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/wenn-der-arbeitgeber-auf-krawall-aus-ist/

Bisher kenne ich so etwas zum Glück nur aus Erzählungen aber unsere aktuelle GL ist mit unserem neuen Gremium überhaupt nicht einverstanden. Da sind jetzt 2 neue BRM die er eigentlich los werden wollte und "soll" zu unserem Personaler gesagt haben "mit dem BR setze ich mich nicht an einen Tisch" ... Kann, jetzt in meinem 9. Jahr, also auch bei uns noch richtig lustig werden ^^

D
DummerHund

13.07.2022 um 12:39 Uhr

Als BR würde ich erst mal ganz entspannt ein und aus Atmen. Ihr habt ihm eure Position zu dem Gesagtem aufgezeigt. Sollte er dies in der Tat umsetzen müsst ihr das was ihr im Aufgezeigt habt auch Taten sprechen lassen sonst erscheint ihr unglaubwürdig und er macht mit euch was er will. Anders herum stelle ich mir die Frage, warum hat ein BRM ein derartiges Gespräch mit dem AG. Gespräche zwischen AG und BR finden gewöhnlich mit dem BRV statt und nicht mit einem einzelnen BRM. Dann würde ich auch nicht atok wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen mit alle Mann beim AG auf laufen. In der Nächsten Sitzung das Thema als TOP aufnehmen und das Endresultat dem AG zukommen lassen. Und wenn ihr nun wisst was für einen AG ihr habt, niemals alleine einer mit dem AG sprechen lassen. Immer zu zweit.

E
enigmathika

13.07.2022 um 12:46 Uhr

"Ich habe dann unseren Chef über den Paragraphen 119 Abs 1 Nr. 2 aufgeklärt, der ihm scheinbar ein Fremdwort ist.

Im Anschluss daran haben wir uns per Email mit seinem Vorgesetzten in Verbindung gesetzt," Ich steig noch nicht ganz durch. Wer ist denn der Vorgesetzte Eures Arbeitgebers, den Ihr um ein klärendes Gespräch gebeten habt?

D
dieschi

13.07.2022 um 12:52 Uhr

"Anders herum stelle ich mir die Frage, warum hat ein BRM ein derartiges Gespräch mit dem AG. Gespräche zwischen AG und BR finden gewöhnlich mit dem BRV statt ..."

Och, das hatten wir bei uns auch schon - mehrmals.

  • Der AG schob einen extrem dicken Hals und der erste BRM der ihm unter die Augen kam wurde einen Kopf kleiner geschwafelt und das mit einer Wortwahl ^^ ...
  • Ein Mitarbeiter aus der Buchhaltung, BRM-Mitglied, musste wegen irgend einer Rechnung zum AG, am Ende des Gesprächs fiel dann "einen Moment noch, Sie sind doch im BR?!" ... und schon war an Flucht nicht mehr zu denken ^^

Zum Glück haben wir alle einen gewissen Humor so dass das schon gut abprallen kann aber in solchen Situationen ist oft kein anderer BRM greifbar.

Wenn wir per Telefon gerufen werden oder geplant zum Chef müssen sind wir auch immer zu zweit, BRV und Stev. oder BRV und ein BM ...

Das rate ich euch auch @fullenchilada

M
Muschelschubser

13.07.2022 um 13:02 Uhr

Solche Gespräche sind schnell passiert. Plötzlich steht ein GF in der Tür und hat Redebadarf. Da kann man sich dann überlegen, ob man das Gespräch von vorn herein abblockt oder sich zumindest das Anliegen anhört. Ich bin in solchen Fällen dann eher neugierig und lasse den GF erstmal ausquatschen. Dann lasse mir aber auch nicht in die Karten schauen, sondern beantrage bei Bedarf beim BRV, das Thema auf die nächste TO zu setzen. Nur so kann man angemessen reagieren, ohne sich als Einzelperson zu weit aus dem Fenster zu lehnen.

Dass man nicht ohne Zeugen mit der GF spricht, wäre dann die nächste Eskalationsstufe, wenn er sich tatsächlich zu weit draußen bewegt.

D
DummerHund

13.07.2022 um 13:03 Uhr

"- Ein Mitarbeiter aus der Buchhaltung, BRM-Mitglied, musste wegen irgend einer Rechnung zum AG, am Ende des Gesprächs fiel dann "einen Moment noch, Sie sind doch im BR?!" ... und schon war an Flucht nicht mehr zu denken ^^"

Doch, ich würde auf stehen, auf den BRV verweisen und den AG sagen das das Gespräch beendet ist und auch tatsächlich gehen. Glaub mir, irgendwann gewöhnt man dem Chef derartiges ab.

D
dieschi

13.07.2022 um 13:09 Uhr

"Doch, ich würde auf stehen, auf den BRV verweisen ..."

Ja, das hätte ich damals auch so gemacht aber wenn man etwas eingeschüchtert ist und noch neu in dem Metier, da kann man schon mal ins schwitzen kommen und am Stuhl "festkleben" ;) Heute würde das dem gleichen BRM nicht mehr passieren!

M
Moreno

13.07.2022 um 13:48 Uhr

Welcher Arbeitgeber hat denn einen Vorgesetzten?

F
fullenchilada

13.07.2022 um 13:52 Uhr

Unser Chef oder Objektleiter ist, auch wenn er kein leitender Angestellter ist, laut Organigramm, unser direkter Vorgesetzter und Ansprechpartner. Darüber sitzt der Bereichsleiter, der auch wieder einen Vorgesetzten hat

C
celestro

13.07.2022 um 14:07 Uhr

https://www.kk-bildung.de/betriebsrat-fordert-kuendigung-einer-arbeitnehmerin/#:~:text=Nach%20dem%20BetrVG%20%C2%A7%20104,an%20den%20Tag%20gelegt%20haben.

könnte man mal mit einem Anwalt bereden, ob das auch bei einem "Chef" geht, der sich so gegenüber dem BR verhält ....

D
dieschi

13.07.2022 um 14:35 Uhr

"könnte man mal mit einem Anwalt bereden ..."

Der BR vor meiner Zeit hatte mit so einem GL zu kämpfen (ist zum Glück mittlerweile weg). Da hat man auch schon öfter mal richtig lautes Geschrei vom GL während den Besprechungen zwischen BR und GL im Flur hallen gehört. Die müssen davon alle so eingeschüchtert worden sein das sich keiner getraut hat das Zimmer zu verlassen.

E
enigmathika

13.07.2022 um 19:23 Uhr

"Unser Chef oder Objektleiter ist, auch wenn er kein leitender Angestellter ist, laut Organigramm, unser direkter Vorgesetzter und Ansprechpartner. Darüber sitzt der Bereichsleiter, der auch wieder einen Vorgesetzten hat "

Okay, in Hauptbeitrag hieß es noch, dass der AG, also der Arbeitgeber, gedroht hat. Das ist ja schon ein bisschen was anderes. Vielleicht solltet Ihr Euren "Chef" (und Euch) mal daran erinnern, dass Ihr auch ihn vertretet und dass er keineswegs Euer Vorgesetzter ist, wenn Ihr als Betriebsrat vor ihm steht. Das ist aber auch schon ein seltsames Organigramm, in dem der Betriebsrat unter einem Projektleiter eingegliedert ist.

Bezüglich der Drohungen solltet Ihr euch gar nicht mit dem Bereichsleiter aufhalten, sondern direkt an den Arbeitgeber wenden. Behinderung der Betriebsratsarbeit ist kein Kavaliersdelikt.

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