Erstellt am 22.04.2006 um 18:15 Uhr von BMW
Hallo Schiller
So wie du es schilderst dürfte das ganze den §87 Betr.VG Abs.1 Ziffer 11
verletzt worden sein, ihr solltet euren AG darüber in Kenntnis setzen
das wenn er diese Maßnahme nicht auf alle betroffenen MA's anwendet
ihr euch einen Rechtsbeistand holt und dann die Einigungsstelle nach §87BetrVG Abs.2 die Einigungsstelle einschaltet dann kommen außer den noch nicht gezahlten Prämien die Kosten der Einigungsstelle und Rechtsbeistand oben drauf
Kosten:
Einigungsstelle pro Std ca 500.-€ & Kosten des Rechtsbeistand
Arbeitsrecht
2 Dinge müssen fließen:
der Kaffee und der Lohn,
denn hab ich genug davon,
tu auch die Arbeit ich genießen.
Doch fröstelt es mich beim Gehalt
und ist auch noch der Kaffee kalt,
dann ruf ich schnell beim Anwalt an,
der macht mir beides wieder warm.
Gruß BMW