Erstellt am 04.05.2017 um 11:27 Uhr von Pjöööng
Sorry, aber vermutlich kann niemand verstehen was der Arbeitgeber da vor hat.
Erstellt am 04.05.2017 um 12:24 Uhr von gironimo
Wenn die Teamleiter neue Aufgaben bekommen, wäre zu prüfen, ob sich eine Versetzung ableiten läßt (dann § 99 BetrVG).
Bei der Boni-Frage seid Ihr hinsichtlich der Grundsätze, wie sie verteilt werden, was dazu zählt usw. in der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)
Erstellt am 04.05.2017 um 12:51 Uhr von AlterMann
Ich habe keine Ahnung von Bonuszahlungen. Vielleicht sehe ich deshalb das Problem nicht:
Es ist Aufgabe der Teamleitungen, ihre Mitarbeiter anständig zu behandeln. Kommen sie dieser Aufgabe besonders gut nach, hat dies im Schnitt sicher Auswirkung auf die Fluktuation. (Wobei man den Begriff vielleicht definieren sollte: Beförderungen innerhalb des Unternehmens sollten nicht dazu zählen, und Kündigungen in der Probezeit evtl. auch nicht.)
Eine Versetzung kann ich da nicht erkennen. Für mich stellt sich aber die Frage, inwieweit die Teamleiter überhaupt die Möglichkeiten haben, für vernünftige Arbeitsbedingungen Sorge zu tragen.
Erstellt am 04.05.2017 um 12:52 Uhr von traderforex2012
Ja Danke für die Antwort, die Teamleiter sollen dies zusätzlich machen und dann wird es zur Bonusvereinbarung genommen.
Erstellt am 04.05.2017 um 13:19 Uhr von Ernsthaft
@Pjöööng
Warum sollte hier keiner Verstehen können, was der AG vorhat?
Ist doch offensichtlich, dass er nach Wegen sucht, eine Mitarbeiterfluktuation in den Griff zu bekommen und daran andere Beteiligen will.
Ein kleiner Tipp. So langsam könntest du zumindest einmal versuchen, ev. vorliegendes Unvermögen nicht immer auch gleich anderen zu unterstellen.
@ traderforex2012
„Wir vom BR wollen das ablehnen.“
Einmal davon abgesehen, dass ihr hier aufgrund der fehlenden Mitbestimmung kaum etwas verhindern könntet, sehe ich auch keinen Sinn darin, dieses zu wollen.
Es macht auch Sinn, wenn hier die Teamleiter beteiligt werden, sind doch in erster Linie sie diejenigen, die am besten Wissen sollten, was in den Teams gefordert ist. Es dürfte auch von Bedeutung sein, dass gerade sie diejenigen sein könnten, die hier zu einer Fluktuation beitragen und aufgrund eines zu erwartenden Bonus, ihr ev. bisher negatives Verhalten ändern.
Wer hier letztlich Beteiligter bei Einstellungsfragen außerhalb der Regeln des § 95 BetrVG ist, entscheidet aber allein der AG im Rahmen seines Direktionsrechts. Eine Beteiligung des BR auf der Grundlage des § 99 BetrVG sehe ich hier jedenfalls nicht.
Über das Bonussystem müsste man jetzt mehr Wissen, um dazu eine auch wirklich zutreffende Aussage treffen zu können.
Soviel kann aber dazu gesagt werden:
Da es sich bei einem Bonussystem in der Regel um Entlohnungsgrundsätze handelt, hat ein BR bei Einführung und Änderungen ein MBR (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
Das erstreckt sich auch auf die Ausgestaltung und Höhe der Bonuszahlungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG), wenn es dazu keine tariflichen Regelungen gibt. Gibt es hierzu aber arbeitsvertragliche Vereinbarungen, gilt das nur über das dort vereinbarte hinausgehende.
Bei einer einmaligen Prämienausschüttung würde das dann allerdings etwas anders aussehen.
Erstellt am 04.05.2017 um 13:36 Uhr von traderforex2012
Danke für die Antwort. Ziel der Geschäftsleitung ist die Neuen Mitarbeiter zu binden da momentan von 10 Neuen nur einer die Probezeit besteht bzw. bleibt..Die 8 Teamleiter haben eigene Teams in verschiedener Stärke. Manche brauchen noch MAs der andere nicht.Aber alle TLs sind in der Pflicht.Macht 20%vom Bonus aus.Dagegen haben wir was und der AG alle ins Boot holen will obwohl nicht jeder Einfluß hat.Wir haben nichts dagegen wenn der Einzelne TL gemessen wird.
Erstellt am 04.05.2017 um 15:58 Uhr von gironimo
>bei der Bewältigung der Mitarbeiterfluktation<
vielleicht solltet ihr mit dem AG einmal darüber diskutieren, warum ihr eine hohe Fluktuation bewältigen müsst. Da könnte es sinnvoller sein, an den Arbeitsbedingungen etwas zu verbessern.