Vorspiel
Mein Unternehmen, in dem ich arbeite, hat zur Jahresmitte eine Betriebsspaltung vorgenommen. Im Rahmen des Interessenausgleichs habe ich ein Übergangsmandat als Betriebsrat auch für den abgespaltenen Betriebsteil.

1. Akt
Vier Wochen nach der Betriebsspaltung wurde von einigen Kollegen des abgespaltenen Teils offiziell zu einer Betriebsratswahl aufgerufen. Nach meiner Intervention aufgrund des bestehenden Übergangsmandats wurde dann dieser Aufruf zurückgenommen. Das Ganze war leider eine sehr unerquickliche Veranstaltung. Das einzig Positive war zu erkennen, dass die Mehrheit der Mitarbeiter in dem abgespaltenen Betriebsteil auf meiner Seite stand.

2. Akt
Einer der Mitarbeiter, die zur Betriebsratswahl aufgerufen haben, hat sich mir zwischenzeitlich anvertraut. Die ganze Aktion sei ausgegangen von der gemeinsamen Geschäftsleitung der beiden Unternehmen. Die betroffenen Mitarbeiter seien von der Geschäftsleitung aufgefordert worden, einen Betriebsrat zu gründen. Der Anwalt der Geschäftsleitung habe rechtliche Unterstützung geleistet. In der Schlussphase der Auseinandersetzung wäre die Kommunikation nur noch zwischen Geschäftsführung und Anwalt erfolgt. Die betreffenden Kollegen, die zur Wahl aufgerufen haben, hätten den Schriftwechsel nur noch unterzeichnet, nicht aber selber verfasst. Das alles sei von der Geschäftsleitung vorgegeben worden.

3. Akt
Aufgrund des in meinem Unternehmen herrschenden Klimas zwischen der Geschäftsführung und mir als Betriebsrat will ich das Ganze nicht auf sich beruhen lassen. Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich mir hier? § 23 Abs. 3 BetrVG?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!