Hallo!
Ich bräuchte da auch mal dringend Hilfe.
Ich bin in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig. Im Verwaltungstrakt unserer WfbM befand sich bis dato eine Toilette die von den nicht behinderten Mitarbeitern, leider nicht immer ordnungsgemäß, genutzt wurde.
So zu sagen eine Personaltoilette.
Jetzt wurde diese Toilette für die Mitarbeiter geschlossen und steht nur noch Besuchern und den Verwaltungsmitarbeitern zu Verfügung. (defekter Spülkasten und Toilettenbecken wurden erneuert) Keine vorherige Info an Betriebsrat.
Auf die gemeinsame Nutzung der vorhandenen Toilettenräume wurde verwiesen.
Die Toiletten- Anzahl im Betrieb , für behinderte und nichtbehinderte Mitarbeiter, ist ausreichend.
War die Maßnahme (Schließung der "Personaltoilette") rechtens?
In der Arbeitsstättenverordnung konnte ich keine "Trennung" mehr finden.
§87 8 und §90 BetrVg sagen mir hier auch nichts genaues weil:
- handelt es sich um eine Sozialeinrichtung?
- Bei Schließung von Sozialeinrichtungen ist der BR aussen vor?
- Ist es eine Umbaumaßnahme?
usw......
Was kann ich als Betriebsrat tun?
Vielen Dank für eure Hilfe...