Kündigungszeiten bei Betriebsräten - wie ist die bei Betriebs(teil)schließung?
Wie lange haben Betriebsräte kündigungsschutz bei einer Teilschießung225 von 235 kollegen Bzw . Der Fall Produktion soll zum 31.1.20006 eingestellt werden .ein großteil der Kollegen soll zum Januar unwiderruflich freigestellt werden . was passsiert mit den Betriebsräten?Soweit ich weiß ist keine Änderung der Rechtsform geplant. Haben die Betriebsräte noch die 12 monate Kündigungsschutz?Danke für die Antworten.
Community-Antworten (3)
15.11.2005 um 09:48 Uhr
Betriebräte haben nun einmal den Schutz des § 15 KSchG und können betriebsbedingt nur in wenigen Ausnahmefällen gekündigt werden (in erster Linie bei völliger Stilllegung). Wenn also selbst in der Produktion nur ein Großteil der AN gehen soll, sehe ich die Betriebsräte noch nicht dabei. Der Kündigungsschutz der Betriebsräte schlägt eine eventuelle Sozialauswahl. Die Frage wäre natürlich auch, wie viele AN überhaupt noch im Betrieb verbleiben. Nach Ende der Amtszeit besteht dann der Kündigungsschutz.
15.11.2005 um 09:54 Uhr
Wenn die Arbeitsgebiete der Betriebsräte entfallen, so wird deren Kündigungsschutz auch wirkungslos.
Wenn alle Schweisserarbeiten outgesourct werden, dann sind auch keine Arbeitsplätze für BR-Schweißer mehr vorhanden.
15.11.2005 um 11:25 Uhr
Nur bei einer kompletten Betriebsstillegung sehe ich den Kündigungsschutz verpufft. Solange der Betrieb existiert gilt auch der Kündigungsschutz. Der letzte macht das Licht aus - und da ist der Betriebsrat auch dabei.
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