Erstellt am 25.08.2006 um 11:50 Uhr von Mona-Lisa
BC,
ihr seid mit der Erkenntnis ein bisschen spät dran!
Bis ihr einen neuen BR auf die Füsse gestellt habt, vergeht nun mal auch Zeit. Womöglich ist dann der Betrieb bereits geschlossen.
Erstellt am 25.08.2006 um 11:59 Uhr von BC
Es ist schon alles soweit in die Wege geleitet für den BR, bzw. Wahl.
Kann man denn wenn es zeitlich soweit klappt mit dem BR dann nach Gründung noch Einfluß nehmen auf Ereignisse die eben vor der Gründung des BR bereits eingetreten sind ? Wie eben hier die bereits ausgeprochene KÜndigung und Schließung ?
Erstellt am 25.08.2006 um 12:12 Uhr von DocPille
Habt ihr noch einen anderen Standort,wo eventuell ein BR existiert,und vielleicht auch ein Wirtschaftsausschuss??
Erstellt am 25.08.2006 um 12:20 Uhr von BC
@DocPille
Nein soweit mir bekannt nicht, es sieht konkret so aus
- schwedisches Unternehmen
- 1 Deutsche nicht selbständige Niederlassung bestehend aus einer seperaten Bürofläche und einem Ladengeschäft
- Bürojobs wurden alle gekündigt und sollen aus betrieblichen Gründen von Schweden aus ausgeführt werden in Zukunft
- das Ladengeschäft und die Mitarbeiter im Geschäft bleiben bestehen
- Die gekündigten Mitarbeiter haben das Angebot erhalten nach Schweden zu gehen
Erstellt am 25.08.2006 um 12:24 Uhr von DocPille
das ist schlecht,sonst hätte man vielleicht über den GBR etwas erreichen können,schweden ist auch ein schönes land.
Erstellt am 25.08.2006 um 12:25 Uhr von Frank B.
Der BR wäre in dem Fall bei einem Sozialplan von Vorteil.
Erstellt am 25.08.2006 um 12:31 Uhr von DocPille
Ja das ist leider so,ohne BR.
Ich hatte gerade ein Urteil gefunden,wo der WA bzw.der GBR eines anderen Standortes eingegriffen hat.
Aber da hier kein anderer Standort da ist gehts leider nicht,da muss nun jeder für sich selbst kämpfen.
Wie siehts denn bei euch mit der Gewerkschaft aus,Mitglieder sollten sich da schnellstens schlau machen.
Erstellt am 25.08.2006 um 12:32 Uhr von BC
Blöder Vergleich jetzt vielleicht aber eine Rechschutzversicherung greift ja auch erst wenn man sie einige Zeit vor dem eintretenden Fall abgeschlossen hat also ist es so das der BR auch noch nach dem Eintreten eines Vorfalls wie bei uns etwas bewegen kann ? Auch wenn evtl. juristische Schritte eingeleitet werden ? Wie z. B. hinsichtlich Kündigungschutzklagen ?
Erstellt am 25.08.2006 um 12:34 Uhr von Mona-Lisa
BC,
bei Kündigungsschutzklagen ist nur ein guter Rechtsverdreher hilfreich. Wie willst du da helfen?
Dafür sind die Arbeitsgerichte zuständig.
Erstellt am 25.08.2006 um 13:09 Uhr von waschbär
@ BC,
auf jedenfall würde ich noch zu einer gründung raten.
selbst w. es nichts mehr hilft, der versuch alleine bringt schon was !
klingt "blöde", aber macht bei genauerer betrachtung sinn.
Erstellt am 25.08.2006 um 13:40 Uhr von BC
Der "Rechtsverdreher" soll ja dann auch eingeschaltet werden und das ist ja auch Punkt weswegen wir zu BR Gründung tendieren. Ist die Information richtig die ich erhalten habe das wenn ein Anwalt dann vom BR eingeschaltet wird um den eingereichten Kündigungsschutzklagen nachdruck zu verleihen die Kosten hierfür von der Firma selbst getragen werden müssen ? (Die wenigstens Arbeitnehmer bei uns verfügen über eine Rechtschutzversicherung, Kostenfaktor spielt also auch für viele eine Rolle).
Wir haben auf jeden Fall soweit alles in die Wege geleitet jetzt und zur Versammlung geladen.
Erstellt am 25.08.2006 um 13:51 Uhr von Frank B.
Kostenfaktor? Wie jetzt, eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft bzw. Rechtsschutz ist euch zu teuer? Es geht um eure Rechte und darum den Arbeitsplatz zu verlieren, ist das euch schon mal bewusst geworden?
Groß rumjammern und auf ein Wunder hoffen hat noch niemanden weit gebracht!
Erstellt am 25.08.2006 um 13:57 Uhr von BC
Wir jammern ja nicht rum und auf ein Wunder warten wir auch nicht deswegen möchte wir jetzt alles mögliche in Gang setzten. Nur es hat hier nicht jeder eine Rechtschutzversicherung und wenn
es im Auftrag über den Betriebsrat die Möglichkeit gibt das ganze für alle abzuwickeln wäre das natürlich von Vorteil.
Erstellt am 25.08.2006 um 17:05 Uhr von Fayence
BC,
nach welchem Wahlverfahren soll/muss bei Euch denn gewählt werden? Wie viele BR´s wollt/müsst Ihr denn wählen?
"Ist die Information richtig die ich erhalten habe das wenn ein Anwalt dann vom BR eingeschaltet wird um den eingereichten Kündigungsschutzklagen nachdruck zu verleihen die Kosten hierfür von der Firma selbst getragen werden müssen?"
Diese Information ist falsch!!!!!!!!!!!!
Wenn Ihr meint, der BR könne die individuellen Rechte eines jeden einzelnen Kollegen vertreten bzw. damit einen Rechtsanwalt beauftragen, seid Ihr aber auf einem völlig falschen Dampfer! Auch kann ein BR nur ab dem Zeitpunkt Einfluss nehmen, ab dem er in Amt und Würden ist! Was vorher war zählt nicht...
Und noch etwas... bei Eurem plötzlichen Aktionismus würde ich darauf wetten, dass Eure Wahl im Anschluss durch den AG (vermutlich erfolgreich) angefochten wird! Oder seid Ihr mit dem Wahlrecht und dem Procedere so vertraut?
Erstellt am 25.08.2006 um 20:29 Uhr von Silas
Hallo BC,
es ist zwar verdammt schade, dass Ihr jetzt erst darauf kommt, aber seht zu, dass die Wahl in die Gänge kommt. Ab in die Gewerkschaft, die werden Euch schon helfen, dass Ihr die Wahlen richtig durchzieht. Vielleicht findet sich ja sogar bereits ein Gewerkschaftsmitglied in Eurem Unternehmen (Ladengeschäft? Evt. ver.di?) und dann kann Euch sogar viel schneller geholfen werden.
Tatsächlich ist es aber so, dass ein BR grundsätzlich nicht auf individualrechtlicher Ebene tätig werden kann, eine evt. Kündigungsschutzklage muss jeder selbst organisieren.