Gewerbeaufsichtsamt im Haus und keiner sagt BR bescheid? OK?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, kann mir hier jemand auf die schnelle weiterhelfen?
Bei uns war gerade dass Gewerbeaufsichtsamt im Haus. Keiner hielt es für nötig dem BRV bescheid zu sagen. Persochefin ist mit diesem Mann sogar an dem BRV vorbeigelaufen, sie meinte dann nur im nachhinein dass sie andere Sachen im Kopf hat. BR wird bei solchen Sachen nie hinzugezogen wenn externe ins Haus kommen. wir sind der Meinung dies geht so gar nicht und man MUSS uns dazuholen. Ist dass so? Was können wir dagegen tun dass dies nicht nochmals passiert?
Bei welchen besuchen die ins Haus kommen ist der BR ranzuholen?
weiß jemand einen Link mit Erläuterungen oder Gesetzestexte? Vielen Dank für die Hilfe
Community-Antworten (10)
05.02.2013 um 13:26 Uhr
Ist wohl nicht weit her mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Teile Deiner Personalchefin mit, dass Du Dir ernste Sorgen machst, was sie denn so im Kopf hat, dass sie dermaßen zerstreut ist. Außerdem, dass der BR nunmehr einen Termin bei der Gewerbeaufsicht vereinbaren wird, um den notwendigen Austausch mit der Behörde nachzuholen (und dass Ihr in Zukunft immer so verfahren werdet).
Welche Art der Begehung war es denn?
Meine Erfahrung ist, bei z.B. bei Sicherheits- oder Gesundheitsfragen die jeweiligen Vertreter der Behörden oder BG von sich aus das Thema BR ansprechen, wenn sie ins Haus kommen. Aber das ist vielleicht nicht überall so.
05.02.2013 um 13:31 Uhr
Der AG muss weder den BR informieren noch hinzuziehen.
05.02.2013 um 13:46 Uhr
Muss er nicht???sicher??
wie komm ich dann an die infos wenn ich nicht bescheid kriegen muss dass die im haus sind oder waren?
Die waren im haus weil bei uns eine schwanger ist und da hat er sich den Arbeitsplatz angeschaut.
Wenn AG mich nicht hinzuziehen muss, wie soll der BR dann wissen dass die im Haus sind und eventuell für den Schutz sorgen für die MA? Da kann BR ja dann auch nicht kontrollieren wenn er von nichts weiß!?
Also muss man wenn irgendwelche Institutionen ins haus kommen zum thema Sicherheit usw.. den BR nicht informieren oder hinzuziehen oder wie????
05.02.2013 um 13:57 Uhr
@leserin
Ich bin ja nur durchschnittlich Neugierig, es würde mich aber doch Interessieren, wie Du zu deiner Auffassung kommst???
@stefano
Nach § 89 Abs. 2, 4 und 5 BetrVG haben der Arbeitgeber und die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen den Betriebsrat in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung hinzuzuziehen. Zuständige Stellen nach § 89 Abs 1 sind die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen. Zuständige Behörden sind vor allem die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer (Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik, Gesundheitsbehörden, Gewerbeärzte, Immissionsschutzbehörden, Baubehörden und Stellen für vorbeugenden Brandschutz sowie Bergaufsichtsbehörden und Seemannsämter). Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Wesentlichen die gewerblichen und sonstigen Berufsgenossenschaften. Sonstige in Betracht kommende Stellen sind bspw. der technische Überwachungsverein (TÜV), Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Strahlenschutzbeauftragte.
Der Betriebsrat ist bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Unfalluntersuchungen und bei allen Erörterungen, die diesen Bereich betreffen, hinzuzuziehen. Das schließt die rechtzeitige und umfassende Information des Betriebsrats oder seiner Vertreter und die Vorlage der entsprechenden Dokumente mit ein. Insbesondere ist der Betriebsrat bei der Einführung und Prüfung von Arbeitsschutzrichtlinien rechtzeitig und umfassend zu beteiligen, damit er noch auf die Entscheidung des Arbeitgebers einwirken kann. Dies gilt sowohl für Richtlinien, die für den gesamten Betrieb gelten, als auch für einzelne Arbeitsplätze (Schutzvorrichtungen, Körperschutzmittel wie Schutzbrillen, Helme usw.). Fehlt dem Betriebsrat das nötige Fachwissen, kann er sich von den Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit beraten lassen (siehe auch Auskunftspersonen, Sachverständige).
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat auch über sämtliche den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung betreffenden Auflagen und Anordnungen der zuständigen Stellen zu unterrichten.
05.02.2013 um 14:58 Uhr
Hallo, Gewerbeaufsicht im Haus beim AG und Betriebsbegehungen via Arbeitsschutzausschuss sind zwei ganz unterschiedliche Fakten. Die Gewerbeaufsicht kann zB auch wegen Verdacht des Verstoßes gegen das ArbZG oder auf Einladung des AG zu Sachfragen im Hause sein, bei letzterem ist es alleine Sache des AG.
Das hier eine Arbeisstättenbesichtigung stattfand war in der Frage nicht aufgeführt. Gerade Riedo der gestern so massiv gepostet hat, dass man auf die gestellte FRAGE eingehen sollte und nicht auf könnte auch sein, sollte sich an seine Aussagen halten.
05.02.2013 um 15:00 Uhr
Der AG kann auch den Papst und den Bundespräsidenten einladen ohne den BR zu infirmieren.
05.02.2013 um 15:06 Uhr
Joa leserin, die haben auch nur marginal mit Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit etc zu tun. Wenigstens mal die von Riedo zitierten §§ gelesen???
05.02.2013 um 15:13 Uhr
@Riedo Vielen Dank für die schnelle und super Antwort genau diese wollte ich haben. Danke
@gironimo auch danke für den Rat :)
@leserin kannst dir sparen deine Kommentare echt, vorallem wenn se auch noch falsch sind. vielleicht einfach mal nur mitlesen wenn man es selbst nicht besser weiß!!! mit solchen floskeln ist hier glaub niemanden geholfen und die will auch kein Mensch hören der hier ne Frage stellt!!!!! immer die möchtegern besserwisser echt...
@marielle wenn ichs so genau wüsste, dann müsste ich hier nicht fragen oder. ein verweis auf den § 89 hätte völlig gereicht.hab meine Antowrt zu 100 % bekommen, da braucht keiner mehr irgendwelche kommentare wo total sinnlos sind abzugeben!!!
@all bis auf ein paar Quertreiber ist dieses Forum echt Spitze.
Vielen Dank an die, die hier anderen mit Rat zur Seite stehen( ohne blöden Sprüche)!!
05.02.2013 um 15:20 Uhr
Alle. Es ist schon seltsam was manche BR hier loslassen. Also BR hat alle Rechtevund der AG keine. Selbstverständlich darf auch ein AG auch mit Ämtern und Behörden Gespräche ohne den BR führen und mus es teils auch. Auch weil es teils unterschiedliche Sichten von AG und BR gibt und dann auch ein AG Klärungsgedpräche hat. Genau wie aber umgekehrt.
05.02.2013 um 16:45 Uhr
@mariele
Liebe mariele,
Danke für den Vorwurf. Ich werde versuchen mich an dem von dir geforderten und natürlich auch von mir unterstützten, zu halten.
Hier habe ich aber genau das von mir proklamierte getan. Es wurde nach Gesetzlichen Grundlagen gefragt, und nicht danach welche Optionen, Möglichkeiten und/oder andere Gesichtspunkte darüber hinaus noch bestehen.
Würde ich dieses alles berücksichtigen und den hier Anwesenden um die Ohren HAUEN, würde ich wohl Hausverbot erhalten.
Da ich hier nicht als Autor von Sachbüchern, sondern als User, dessen Texte selbst mir machmal zu lang erscheinen (schlechtes Gewissen), tätig bin, versuche ich die Kommentare so kurz wie möglich (ich weiss, das können andere Besser), aber so Aussagekräftig wie nötig zu halten.
@leserin
Der AG kann auch den Papst und den Bundespräsidenten einladen ohne den BR zu infirmieren.<
Könnte man drüber Streiten............aber zumindest wäre hier nicht der Grundsatz der Vertrauensvollen zusammenarbeit verletzt.
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