hallo Miteinand,
ich hab gestern eine Frage in diesem Forum zur Sache Schwerbehinderung gestellt und hab meine Unwissenheit, von manchen ganz schön um die Ohren bekommen.
Heut weiß ich jedenfalls mehr und benötige trotzdem nochmal die Hilfe des Forums.
Unser AG möchte am Di. Aufhebungsvertrag mit einem Schwerbehinderten ( 50 % ) dem Integrationsvertreter schließen.
Nun hab ich nachgelesen, dass das Kündigungsschutzgesetz dadurch vom AG nicht beachtet werden muß.
Es besteht keine Anhörungspflicht / kein Widerspruchsrecht des Betriebsrats? Ist das so richtig?
Der Arbeitnehmer hat keinen allgemeinen Anspruch darauf, ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen.
Wenn dem wirklich so ist, wie kann man dan als BR noch positiv entgegenwirken?
Gruß Ikarus