Erstellt am 08.05.2011 um 17:50 Uhr von Kurzarbeiter
Sein dürfen geht/darf IMMER. Doch ich denke ob einer sein MUSS ist die eigentliche Frage?
Also, Schwerbehinderte AN mit Mz Ag haben einen Anspruch auf einen solchen Parkplatz. Alles andere entscheidet u.a. die jeweils anzuwendenden Bau-/ Garagenordnungen. Also bei den zuständigen Ämtern nachfragen. Weiter wäre es auch ein gutes Thema für BR und SBV u.a. auch bei den Verhandlungen zur Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX
Erstellt am 09.05.2011 um 08:28 Uhr von Forentroll
@annalena
Das ist jeweils in der sogenannten Parkplatzverordnung deines Bundeslandes geregelt.
Da stehen die Vorschriften, ob sinnig oder nicht.
Spreche aus leidensvoller Eigenerfahrung. Wir wollten nur neue Markierungen auf dem Parkplatz haben...