W.A.F. LogoSeminare

Schwerbehinderung

T
Timmi
Jan 2018 bearbeitet

Weiß jemand ob ein geringfügig Beschäftigter das heißt an 2 Tagen die Woche je 6-7 Stunden mit einer Schwerbehinderung von 50 % Anspruch auf Zusatzurlaub hat?

1.25308

Community-Antworten (8)

K
Kölner

27.10.2010 um 22:50 Uhr

@Timmi Klar! Anteilig...

L
Lotte

27.10.2010 um 23:50 Uhr

Timmi, heißt: 2 Tage und nur auf Antrag.

W
wahlvst

28.10.2010 um 00:40 Uhr

Lotte

sorry, aber der Zusatzurlaub 1 Woche (5/6 Tage bzw. anteilmäßig bei Teilzeitkräften) muss nicht beantrag werden. Der Anspruch entsteht auf Grund des Gesetz § 125 SGB IX und der AG muss dem AN diesen ohne Antrag gewähren, ggf. anteilmäßig bei Teilzeitkräften.

Lediglich wenn gegen Ende des Urlaubsjahres ein Antrag gestellt wird und über diesen nicht bis zum Ende des Urlaubsjahres positiv entscheiden ist, muss der AN (Antragsteller) diesen Anspruch für den Fall der rückwirkenden Anerkennung geltend machen, damit der Anspruch für das abgelaufene Urlausbjahr gewahrt wird.

Ist dem AG die Schwerbehinderung und damit der Anspruch bekannt und er gewährt ihn nicht entstehet ein entsprechender Schadenersatzanspruch.

L
Lotte

28.10.2010 um 01:02 Uhr

wahlvst, klar muss er beantragt werden, so wie anderer Urlaub auch. Oder nimmst Du einfach mal eben so Deinen Urlaub??? Und in dem Wort "Gewähren" steckt die vorherige Beantragung doch sozusagen schon drin...

I
Incubus

28.10.2010 um 02:31 Uhr

Klar! Anteilig... heißt: 2 Tage und nur auf Antrag.

Das Dreamteam wieder vereint.

klar muss er beantragt werden, so wie anderer Urlaub auch. Oder nimmst Du einfach mal eben so Deinen Urlaub??? Und in dem Wort "Gewähren" steckt die vorherige Beantragung doch sozusagen schon drin...

Typisches ;ich habe immer Recht; Muster. Manche Menschen werden allen Erwartungen stets gerecht.

G
ganther

28.10.2010 um 03:04 Uhr

was ist denn das für ein seltsames nachtreten? Lotte hat doch recht!

B
barevi

28.10.2010 um 09:36 Uhr

....ein typisches "Aneineinander-vorbei-Geschreibsel"

Der AG hat nach Kenntnis der Schwerbehinderung dem AN den zusätzlichen Urlaub zur Verfügung zu stellen - hier anteilig zum sowieso zustehenden Jahresurlaub also die zwei zusätzlichen Tage!

NEHMEN kann der AN diesen Urlaub natürlich nur wie auch den Jahresurlaub "auf Antrag"...

O
Osterhasi

28.10.2010 um 22:41 Uhr

wenn man hier die statements manches höchstgradig gestörten mehrfach nicks liest kann man nur noch eines: korewü

Ihre Antwort