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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Keine Mehrarbeit

B
Beärle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

Nach nunmehr langjähriger Aktivitäten gegen die Beschäftigten hat der Betriebsrat beschlossen per sofort keiner Mehrarbeit/ Überstunden zuzustimmen. Nach Arbeitsplatzabbau- Erhöhung der Wochenarbeitszeit- Kürzung des Weihnachtsgeld- Outsourcing von Maschinen und Betriebsteilen hat der Betriebsrat nun die Schnautze voll.

Die Krönung kam die letzten Tage mit der Aussage unserer GF das es dieses Jahr eine Nullrunde in der Frage der tariflichen Entgelterhöhung für alle Beschäftigte gibt. Dies sei bei unserer Mutter in der Schweiz so beschlossen worden. Wir sind leider noch nicht tarifgebunden.

Nun zur eigentlichen Frage: Wir der BR haben per Beschluss entschieden dass ab sofort keine Mehrarbeit mehr genehmigt wird. Diese haben wir gestern unserer GF schriftlich mitgeteilt. Die GF fordert uns nun auf die Gründe hierzu zu konkretisieren um dies unserer Mutter in der Schweiz mitzuteilen. Kann der BR diese Gründe wie z.b Keine Entgelterhöhung - Outsourcing - Verlagerung der Fertigung- unbedenklich als Gründe angeben???

Vielen Dank für Eure Gedanken und Antworten dazu.

Gruß Beärle

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Community-Antworten (3)

B
Betriebsrätin

07.08.2012 um 20:25 Uhr

Hallo,

nicht auf Keine Entgelterhöhung - Outsourcing - Verlagerung der Fertigung abstellen. Denn dieses könnte vom ArbG als Willkür eingetsuft werden.

Stellt es auf Gesundheitsschutz, Schutz vor Überbelastung auch durch Arbeitsverdichtung und fehlenden ausgleich des Personalbedarfes ab.

Helfen kann euch auch dieses VG Urteil. Denn die Grundlagen treffen aucg für den Bereich des BetrVG zu.

VG Stuttgart - Überstunden sind nicht zum Ausgleich einer dauernden Personalunterdeckung gedacht - hier in einem Pflegeheim VG Stuttgart Urteil vom 21.6.2012, 4 K 2370/11

Volltext: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2012&Sort=12290&Seite=1&nr=15920&anz=507&pos=12&Blank=1

G
gironimo

07.08.2012 um 20:46 Uhr

Als politische Willensäußerung ist der Beschluß o.k. Man sollte ihn gut begründen können - und zwar nicht nur gegenüber der GL sondern ebenso und vielleicht noch umfassender gegenüber den Kollegen.

Ansonsten müsstet Ihr natürlich bei jedem neuen Antrag des AG auch weiterhin Mehrarbeit ablehnen.

B
BRUTUS

07.08.2012 um 21:10 Uhr

ob ihr euch damit nicht ein Ei gelegt habt ?

die pauschale Mitteilung des BR an den AG , zukünftig grundsätzlich keine Überstunden mehr zu genehmigen, ist unzulässig

und in dieser Form als wirksamer Beschluß nicht zu fassen

natürlich will man jetzt von euch Argumente hören, und natürlich wird die Gegenseite zugleich die Situation durch rechtlichen Sachverstand prüfen lassen,

sich jetzt dazu ähnlich unprofessionell zu äußern, wie offenbar schon geschehen, bietet genug Möglichkeiten, sich noch mehr Eier zu legen, bevor es nun konkret um eine Anhörung ginge, die man dann im konkreten Fall ablehnt

ich würde zurückrudern oder einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen

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