Erstellt am 05.05.2022 um 21:04 Uhr von John_
Wie lange sind Vorsitzender und Stellvertreter abwesend? Nach Mitteilung über die geplante Kündigung hat der BR eine Woche Zeit sich dazu zu äußern. Sollten die beiden in der Zeit wieder da sein dann lasst die Finger davon bis jemand da ist der sich damit auskennt.
"Können wir uns enthalten?
Was hätte dies zur Folge?"
Eine Enthaltung ist gleichbedeutend mit einer Zustimmung. Das auf keinen Fall machen.
"Wie begründen wir ein "Nein"? Andere Abteilung? Evt. Magazin?"
Die Widerspruchsgründe sind abschließend im § 102 BetrVG aufgeführt. Da findet sich unter anderem:
"3. der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann,"
Wenn ihr also einen anderen geeigneten Arbeitsplatz für ihn wisst, reicht das als Widerspruchsgrund. Ihr könnt auch mehr als einen Grund anführen. Umso mehr Gründe ihr findet umso besser. Sollte das vor einem Arbeitsgericht landen wird es jeden eurer Gründe prüfen. Deshalb auch bei der Begründung ins Detail gehen. Nicht nur sagen "es gibt einen anderen Arbeitsplatz" sondern den auch direkt benennen.
Erstellt am 05.05.2022 um 22:11 Uhr von Dummerhund
Habt ihr eine SBV und hat diese eine Stellungnahme dazu ab gegeben?
Erstellt am 05.05.2022 um 22:28 Uhr von MacCam
@John_
Der Vorsitzende hat ab morgen Urlaub!
Der Stellvertreter bis zum 18.05 auf Montage .. !!
Aso. Der AN (Ende 50) hat keine unterhaltspflichtige Kinder und ist verheiratet !!
@Dummerhund
So viel ich weiß nicht .. Der AG benachrichtigt jedoch laut Schreiben das LVR ..
Ist damit das Intergrationsamt gemeint ?
Kann man dem AG mitteilen, dass man die Antwort vom LVR abwartet und somit die Frist verschieben?
Kann man als BR das Protokoll zum BEM-Gespräch einfordern?
Nachweise über die AU des AN?
Danke für eure Mühen !!
Erstellt am 05.05.2022 um 23:17 Uhr von John_
"Der AG benachrichtigt jedoch laut Schreiben das LVR ..
Ist damit das Intergrationsamt gemeint ?"
Ja, die heißen in den Bundesländern gerne mal unterschiedlich. Der LVR muss aber nicht nur von ihm informiert werden sondern muss der Kündigung auch zustimmen. Vom LVR wird dann wahrscheinlich auch noch jemand auf euch wegen einer Stellungnahme zukommen.
"Kann man dem AG mitteilen, dass man die Antwort vom LVR abwartet und somit die Frist verschieben?"
Die Frist steht so im Gesetz, die kann man leider nicht so leicht verschieben.
"Kann man als BR das Protokoll zum BEM-Gespräch einfordern?
Nachweise über die AU des AN?"
BEM-Gespräche sind sehr vertraulich. Wenn dann braucht ihr dazu die Einverständnis des betroffenen AN. Ich glaube aber nicht das ihr damit am Ende viel anfangen könnt. Das er auf seinem jetzigen Arbeitsplatz nicht weiterarbeiten kann werdet ihr schwer widerlegen können.
Ihr solltet lieber argumentieren das die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist (schwer-behinderter AN Ende 50 findet nicht so leicht eine neue Arbeit) und/oder das er auf anderen Arbeitsplätzen eingesetzt werden kann.
Erstellt am 06.05.2022 um 00:42 Uhr von MacCam
@John_
Danke für dein Engagement - Finde ich wirklich sehr hilfreich !!
Können wir dem AG evt. eine Teilzeitbeschäftigung im Magazin vorschlagen, vorausgesetzt der AN spielt mit ??
Erstellt am 06.05.2022 um 07:06 Uhr von John_
Könnt ihr machen. Am besten gleich mit dem AN reden und die Möglichkeit besprechen. Idealfall wäre natürlich das es eine Vollzeitstelle bleibt. Nicht jeder kann es sich leisten in Teilzeit zu wechseln und auf einen Teil seines Lohns zu verzichten.
Ob das geht hängt halt von den Gegebenheiten bei euch ab.
Wichtig ist erst mal, dass ihr wirksam der Kündigung widersprecht. Achtet drauf richtig zu der Sitzung zu laden und begründet eure Widersprüche detailliert. Sollte der AG von der LVR die Zustimmung zur Kündigung bekommen und sie dann ohne eure Zustimmung durchführen hilft das dem Kollegen immens im Kündigungsschutzverfahren.
Erstellt am 06.05.2022 um 09:01 Uhr von Relfe
wenn der Stellv. BRV auf Montage ist, dann ist er ja "im Dienst". In einem solchen Fall, wenn der AG einen SB-MA kündigen will, solltet ihr ihn informieren (müßt ihr mMn sogar) und er soll die Sitzung übernehmen. Entweder er kommt zur Präsenzsitzung oder er leitet die Sitzung online (soweit das über die GO geregelt ist)
ggf. wäre bei nicht-informieren des stellv. BRV euer Beschluss nichtig und somit der Kündigung zugestimmt durch Fristablauf.
Auch unbedingt klären, ob EBRM zu laden sind, wenn der stellv. BRV nicht kommen kann, damit ihr da keinen formalen fehler macht.
--> ich vermute der stellv BRV ist wirksam verhindert wenn er auf Montage unabkömmlich ist, aber das sollte er besser schriftlich erklären, weil ein Kündigungsschutzprozess ja wahrscheinlich ist.
Erstellt am 06.05.2022 um 11:31 Uhr von Erbsenzähler
Setzt euch sofort mit dem Integrationsamt oder wie es bei euch heißt zusammen. Macht ganz kurzfristig einen Termin mit denen und den MA. Anschließend besprecht ihr das weitere Vorgehen ohne den MA mit dem Integrationsamt. Das haben wir mal so gemacht. Hat damals hervorragend geklappt und wir konnten die Kündigung verhindern.