Erstellt am 08.04.2009 um 08:19 Uhr von pirat
@MUC09,
Deine Frage nach der Ladung Ersatzmitglieder kann ich nachvollziehen,
Was verstehst Du unter *externer (schriftlicher) Beschluss*?
Sorry aber schon mal was von *Fristverstreichung, BetrVG, Grundlagenschulung und dergleichen gehört?
Erstellt am 08.04.2009 um 08:21 Uhr von andi66
Hallo,
läuft doch alles wie bei einer ''normalen'' BR-Sitzung mit Beschlussfassung.
Ordnungsgemäß laden ((außerordentliche)Sitzung). D.h. für dich (verhindert durch Urlaub) MUSS ein Ersatzmitglied geladen werden.
Für den 2. Kollegen schauen, ob offizielle Verhinderungsgründe vorliegen.
Auch hier ist ein Protokoll zu erstellen, mit dem Ergebnis der Anhörung.
Anschließend erfolgt dir schriftliche Benachrichtigung an den AG.
Alles richtig so, Kollegen?
Gruß Andi
Erstellt am 08.04.2009 um 08:58 Uhr von pit47
Hallo MUC09,
ein Bedenken oder Widerspruch des BR`s gegen eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wenn dieses nicht erfolgt ist gilt das als Nicht-Stellungnahme und die Kündigung kann vom AG durchgeführt werden (siehe auch Kommentierung Däubler zu § 102 ab Rn 158).
Ob die Sitzung des BR`s am 27.02.09 rechtmäßig war, hat auf die Fristen nach § 102 BetrVG keinen Einfluss.
Erstellt am 08.04.2009 um 09:45 Uhr von Venceremos
Also, ich würde sagen dringend zur Grundlagenschulung - das ist nicht böse oder herablassend gemeint, sondern hilft viel klarer und entschlossener zu agieren.
z.B. hier: www.betriebsrat4you.de (habe keine Aktien dort :-))
Zum Problem:
Frist ist verstrichen, also kein Einspruch mehr möglich.
Wenn BR-Mitglieder verhindert sind haben Ersatzmitglieder anwesend zu sein.
BR mit 7 Mitgliedern ist mit 4 beschlußfähig.
Es wird bei einer Kündigung eine Widerspruch formuliert (Vorsicht rechtsrelevant - im Zweifel Anwalt hinzuziehen). Bei Nichterfolgtem Widerspruch gilt die personelle Maßnahme als genehmigt. Das BetrVG sieht keine aktive Zustimmung zu einer Kündigung vor, der BR kann nur durch Fristverstreichung (1 Woche) der Maßnahme zustimmen.
Viele Grüße
Erstellt am 08.04.2009 um 09:49 Uhr von Neuling45
Hi, wo kein Kläger da auch kein Richter und da die Frist bei einer Vorlage am 27.02. ehe schon längst verstrichen wäre, was sollte man da jetzt noch machen.
Sicher wie ja auch die anderen schreiben, muss wenn eine "tatsächliche" Verhinderung eines BR vorliegt ein Ersatzmitglied geladen werden. Denken wir jetzt aber mal ein bisschen weiter, wurde im Sitzungsprotokoll vermerkt, dass mind. 4 der anwesenden BR mit ja zur Kündigung gestimmt haben, könnte man zwar sagen, he die Sitzung war nicht richtig organisiert aber der Beschluss wäre dennoch mehrheitlich. Aber der Zug ist für den BR sowieso abgefahren und vielleicht hat der gekündigte ja zwischenzeitlich sowieso Kündigungsschutzklage eingereicht.
Erstellt am 08.04.2009 um 13:39 Uhr von PT Netty
@ neuling45
zum "Weiterdenken"
Beschlüsse die auf einer Betriebsratssitzung gefasst werden, deren Einladung nicht rechtmäßig gelaufen ist, sind UNWIRKSAM!!! (wenn sie denn angezweifelt werden)
Also,
1. Ladung zur BR Sitzung an alle ordentlichen Mitglieder
2. bei Verhinderung eines oder mehrerer ordentlichen Mitglieder -> Ladung des entsprechenden Ersatzmitgliedes
- Achtung - es gelten nur 4 Gründe um von einer Teilnahme an einer BR Sitzung entschuldigt zu sein
a) Krankheit
b) Urlaub
c) Dienstreise
d) das BRM ist Gegenstand der Diskussion
kommt ein ordentliches BRM aus anderen Gründen nicht zur Sitzung, gilt es als unentschuldigt, es wird kein Ersatzmitglied geladen!
3. ist das geladene Ersatzmitglied verhindert, wird so lange das nächste Ersatzmitglied geladen bis keiner mehr übrig ist;
das richtig geladene Ersatzmitglied meldet sich nicht/kommt nicht -> dann ist kein Ersatz zu laden
im Zweifelsfall muss dieser Weg genau nachgewiesen werden, dann ist das anhand der Anwesenheitsliste für die jeweilige Sitzung zu überprüfen.
Gruß
PT Netty