W.A.F. LogoSeminare

Ordentliche Kündigung

F
FrauB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass benötige ich (BR-Mitglied, allerdings noch sehr sehr unerfahren, wie Ihr anhand meiner s.u. Fragen feststellen könnt) schnelle Hilfe.

Situation ist Folgende: Unser BR besteht aus 3 Mitgliedern. BRV ist derzeit erkrankt und leider nicht zu erreichen 2. BR-Mitglied ist derzeit in Elternzeit und bisher ebenfalls nicht erreichbar Nachrücker sind noch unerfahrener als ich, da noch nie mit BR-Arbeit in Kontakt gekommen

Gestern hat mir unsere Geschäftsführung mitgeteilt, dass ein MA zum nächstmöglichen Termin (31.07.08) verhaltensbedingt gekündigt wurde (Mitteilung an BR fand nach Kündigung gegenüber MA statt, Anhörung des BR hat entsprechend nicht stattgefunden.) Ich habe zwar die Kündigung wegen Formfehlers der GF gegenüber erstmal direkt als unwirksam erklärt (und hoffe, dass das auch ok war), was sie aber nicht davon abhalten wird, die Kündigung nach Ablauf der Wochenfrist erneut auszusprechen.

Folgende Fragen: -Bin ich alleine überhaupt entscheidungs-/handlungsbefugt oder müsste ich nun 2 Nachrücker (wovon derzeit auch nur 1 Person verfügbar wäre) berufen?

  • was genau habe ich nun zu tun?(schriftliche Stellungnahme während der Wochenfrist ? Gespräch mit gekündigtem MA?...)
  • hätten Abmahnungen zwingend erfolgen müssen ?
  • Welche Gesetzestexte helfen mir weiter (Betr.V §102, kd.schutzG ....)?

Ich danke Euch schon im Voraus für Eure Hilfe ... fühle mich auch auf Grund des Zeitdrucks grad alleine etwas überfordert ...

5.33704

Community-Antworten (4)

M
Micki

18.06.2008 um 12:43 Uhr

Also, eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam. Auch ein Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung würde aber den Arbeitgeber wahrscheinlich nicht an dieser hindern. Wichtig ist, dass euer Mitarbeiter unbedingt Kündigungsschutzklage einreicht. Dort wird auf Grund der Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates schon die Kündigung meist schon als unwirksam erklärt wird. micki

S
STAN001

18.06.2008 um 13:07 Uhr

Vielleicht um einen Teil der anderen Fragen auch noch gleich zu behandeln:

  • du bist nicht alleine Handlungsbefugt - den einen Nachrücker brauchst du, um beschlussfähig zu sein.
  • Abmahnungen hätten nicht unbedingt zwingend erforderlich sein (z.B. bei Diebstahl); es hängt auch ein wenig von der "Schwere" des verhaltenbedingten Grund ab.
F
FrauB

18.06.2008 um 13:12 Uhr

@ micki & STAN001:

vielen Dank für Eure Antworten.

STAN: der Grund für die Kündigung ist laut GF ungenügende Zielerreichung und private Telefonie/Internetnutzung ... , die sich trotz Personalgespräches vor 2 Monaten eher verschlechtert als verbessert hat. MA wird als nicht mehr tragbar eingestuft.

S
STAN001

18.06.2008 um 14:36 Uhr

Jetzt ist nur die Frage, wer bei diesem Personalgespräch zugegen war (Zeugen), oder ob es ein Protokoll darüber gibt (das selbstverständlich an alle Beteidigten ausgehändigt worden ist)... Theoretisch ist auch eine mündliche Abmahnung eine Abmahung wobei wir wieder beim Thema "Protokoll" oder "Zeugen" wären.

Du siehst: Alles nicht so einfach!

EDIT: Ansonsten würde ich mir den Kommentar von micki noch einmal ansehen :-)

Ihre Antwort