Erstellt am 31.07.2012 um 19:37 Uhr von gironimo
Das Ersatzmitglied hat - wenn es denn aktiv werden muss - die gleichen (Amts-)Pflichten wie andere Betriebsratsmitglieder.
Ich würde das Ersatzmitglied deutlich auf seine Pflichten hinweisen. Wenn das Ersatzmitglied sein Interesse an einer Mitarbeit im BR verloren hat, sollte es seinen Rücktritt erklären.
Erstellt am 31.07.2012 um 20:07 Uhr von Streikbrecher
Das Nichtwahrnehmen der Mandatspflichten ist eine grobe Pflichtverletzung welche negative Folgen haben kann!! Die Folgen könnten am Ende auch zur Folge haben, dass das BRM/EBRM alle seine Schutzrechte welche es wegen des Mandates hat, verliert.
Auch klar machen, Mandatsarbeit hat Vorrang.
Auch ruhig einmal klar ansprechen Warum es sich so verhält und warum es dann zur Wahl angetreten ist??
Erstellt am 01.08.2012 um 02:06 Uhr von Globus
"Muss man dieses Ersatzmitglied erneut einladen"
ja
"oder hat es sein Recht auf eine Einladung/Teilnahme zur BR-Sitzung verwirkt? "
nein
"Die Folgen könnten am Ende auch zur Folge haben, dass das BRM/EBRM alle seine Schutzrechte welche es wegen des Mandates hat, verliert."
interessant
Erstellt am 01.08.2012 um 02:13 Uhr von BRUTUS
wie verhält man sich ?
man nimmt es zur Kentniss und vermerkt es im Protokoll
Erstellt am 01.08.2012 um 02:56 Uhr von Globus
BRUTUS
oh ja, das hae ich vergessen anzumerken ;-)
Erstellt am 01.08.2012 um 09:07 Uhr von petrus
>> "Die Folgen könnten am Ende auch zur Folge haben, dass das BRM/EBRM alle seine Schutzrechte
>> welche es wegen des Mandates hat, verliert."
> interessant
Gell? Aber im Prinzip richtig... Um aber "am Ende" anzukommen, ist der Weg recht lang und steinig... Und bevor das 23.1-Verfahren ausgeurteilt ist, haben wir vermutlich die nächste Wahl ;-)
Erstellt am 01.08.2012 um 12:00 Uhr von Streikbrecher
petrus
Ja, kann lange dauern. Hier kommt es eben auch dann darauf an wie stark die Arbeit des BR ggf negativ betroffen ist? Beonders ist Beschlussfähigkeit gefährdet?
Doch es kann helfen, BRM/EBRM zum Nachdenken anzuregen. Besonders das Thema "Verlust des besonderen Kündigungsschutzes". Auch weil das Zeitthema vielen nicht so bekannt ist
Erstellt am 01.08.2012 um 12:07 Uhr von Globus
"Doch es kann helfen, BRM/EBRM zum Nachdenken anzuregen. Besonders das Thema "Verlust des besonderen Kündigungsschutzes". Auch weil das Zeitthema vielen nicht so bekannt ist"
spannend...
Erstellt am 01.08.2012 um 19:06 Uhr von Moony
Danke für eure Antworten. ??
Erstellt am 01.08.2012 um 19:43 Uhr von Globus
warum die ??
Du hast doch Antwort auf deine Fragen bekommen...
""Muss man dieses Ersatzmitglied erneut einladen"
ja
"oder hat es sein Recht auf eine Einladung/Teilnahme zur BR-Sitzung verwirkt? "
nein"
Erstellt am 01.08.2012 um 21:27 Uhr von Moony
Ja, alles klar. Deshalb habe ich mich ja auch bedankt. Die Fragezeichen waren eigentlich ein "lachender Smilie" und ein "Daumen nach oben", wurden aber leider nicht angezeigt ;-)