Bei unserer letzten BR-Sitzung hat ein BR-Mitglied, das seinen Terminkalender nicht so richtig im Griff hat, kurzfristig die Teilnahme an der Sitzung abgesagt. Der Kollege hatte einem Kunden zeitgleich einen Montagetermin zugesagt, den er unmöglich so kurzfristig verschieben konnte. Ein Ersatzmitglied wäre greifbar gewesen, wurde aber nicht zur Sitzung geladen. Unser BRV hat sich darüber überhaupt keine Gedanken gemacht während ich in der Sitzung die Meinung vertrat, dass das Ersatzmitglied hätte geladen werden müssen. Das Ersatzmitglied wäre erstmals zu einer Sitzung geladen worden und wäre dadurch natürlich auch in den Genuss des Kündigungsschutzes gekommen. Bei meinen Recherchen zu dem Thema bin ich allerdings etwas unsicher geworden, ob tatsächlich eine Verhinderung vorlag und ob überhaupt ein Ersatzmitglied hätte geladen werden müssen. Wie seht Ihr das?