Hallo,
ich benötige mal Eure Fachkompetenz ! Zwei Kolleginnen sind als Urlaubsvertretung jeweils für etwa zwei Wochen in einen anderen Standort geordert worden. Der andere Standort liegt etwa 90 km vom eigentlichen Arbeitsplatz entfernt. Die Fahrtkosten werden auch erstattet. Wie sieht es aber mit der Fahrzeit ( je Tour ca. 1,5 h ) aus. Gibt es Regelungen oder Urteile, woraus ergeht, dass auch hier die Fahrtzeiten erstattet werden oder liegen diese 3 h für Hin-und Rückfahrt im Rahmen der Zumutbarkeit. Die eine Kollegin ist eine Vollzeitkraft ( 37,5 h ), die andere Kollegin ist eine Teilzeitkraft mit 30 h/ Woche.
Wäre schön, wenn ich noch ein paar Argumente für die Verhandlungen mit dem AG bekommen würde.