Ich bin zwar kein Betriebsratsmitglied sondern Arbeitnehmer, der mit einem BR-Mitglied arbeite.

Sachverhalt und Frage:

In unserer Abteilung sind wir in mehreren Vertretungsteams aufgeteilt. Die Mitglieder von jedem Team müssen sich seit neuem miteinander abstimmen bevor sie Urlaub beantragen.

Ich bin in einem Zweier-Team und mein Vertretungspartner ist ein BR-Mitglied. Dieser will sich für sein Osterurlaub nicht festlegen. Er kann mir nicht sagen, ob er es nimmt oder nicht. Und so lange er das nicht macht, muss ich also auf meinem Urlaubsantrag warten, der in der 2. Osterwoche liegt. Mein Mann arbeitet für ein anderes Unternehmen und er muss dieses mitteilen, ob er sein Urlaub antritt oder nicht. D.h. er wartet nur auf mich.
Ich habe eine Schwerbehinderung. Mein Vertretungspartner hat ein Kind und dieser muss konfirmiert werden demnächst, wohl dann nicht "schulpflichtig". Mein Vertretungspartner hatte letztes Jahr die zwei Osterwochen komplett und ich nicht.

Fragen:

1) Muss ich (und dadurch auch mein Mann) mit meinen Urlaubsplänen solange warten, bis mein Kollege sich entscheidet, wann er Urlaub nimmt?(Wenn wir gleichzeitig Urlaub nehmen wollen, ist der Chef dran. Von vorneraus kann ich sagen, dass der BR hier nichts machen werden. Das haben sie mir schon mitgeteilt, als ich diese hypothetische Frage beim BR-Vorsitzenden stellte).

2) Ist es rechtens, dass ein AN nur ein Urlaubs-Vertretungspartner hat und bloß auf diesen einen sich verlassen muss.

3) Wer hat hier vorrang: ich (als schwerbehinderte) oder er als verheirateter Vater (die Frau arbeitet nicht) mit einem Kind in Konfirmandenalter?

Danke im Voraus.