Erstellt am 18.01.2020 um 19:45 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitgeber schuldet die Urlaubserteilung. Er sollte auch über einen Urlaubsantrag in kurzer Frist entscheiden. Leider ist der Urlaubsantrag nicht automatisch genehmigt wenn er es nicht tut.
Hier sollte der Arbeitgeber Deinen Urlaub genehmigenund wenn dann Dein Kollege irgendwann mit seinem Urlaubsantrag kommt, diesen gegebenenfalls ablehnen weil Du da schon Urlaub hast.
Eine feste Regel wer Vorrang hat, gibt es nicht.
Ich würde hier mit einer Beschwerde arbeiten, zuerst über den BR und wenn dieser die Beschwerde für nicht gerechtfertigt hält, direkt an den Arbeitgeber. Und bei der nächsten Betriebsversammlung würde ich dann fragen wieso der BR solch eine Beschwerde nicht für gerechtfertigt hält.
Erstellt am 18.01.2020 um 19:57 Uhr von NonBR
Ich habe schon den Urlaubsantrag gestellt. Dieser will mein Chef nicht genehmigen bis mein Vertreter versprochen hat, dass er keinen Urlaub selber in diesem Zeitraum plant.
Letzte Woche hat mein Chef uns alle zusammengerufen und hat diesen neuen Regel angekündigt.
Das mit dem beschweren über den Betriebsrat geht leider nicht, denn das wird in der Belegschaft nicht richtig akzeptiert, dass man sich traut gegen den Betriebsrat vorzugehen. Da ist der jenige, der das macht "die Böse". Man will lieber einen schlechten BR haben. Ist leider so. (Ich bin Mitglied der Gewerkschaft, die auch leider da was machen kann)
Erstellt am 18.01.2020 um 20:36 Uhr von Catweazle
Eine Möglichkeit wäre eine Klage beim Arbeitsgericht. Der erste Termin wird kurzfristig angesetzt. Das es dabei zu keiner Einigung kommt halte ich für unwahrscheinlich.
Erstellt am 19.01.2020 um 11:56 Uhr von AlterMann
Bevor Du vor Gericht ziehst, könntest Du Deinem Chef ein nettes Schreiben schicken:
Dass Du es durchaus positiv siehst, wenn sich Kollegen untereinander einigen, bevor sie Urlaubsanträge einreichen, die dann abgelehnt werden müssen.
Dass das in Deinem Fall aber leider nicht funktioniert, weil Dein Vertretungspartner sich nicht äußert.
Und dann kannst Du ja anführen, dass das in diesem speziellen Fall eigentlich unerheblich ist: Selbst wenn Dein "Partner" zur gleichen Zeit Urlaub haben wollte, hättest Du Vorrang aus den Gründen, die Du eben geschildert hast.
Du bittest den Chef also um kurzfristige Genehmigung und machst dann außerdem den konstruktiven Vorschlag, dass der Chef in Zukunft eine Frist setzt, in der sich die Beteiligten geäußert haben müssen.
(Bei Urlaub -auch in Einzelfällen- ist allerdings der BR in der zwingenden Mitbestimmung)
Erstellt am 19.01.2020 um 15:54 Uhr von SBV Frank
Habt ihr keine Schwerbehindertenvertretung die dir helfen könnte??
Erstellt am 19.01.2020 um 16:08 Uhr von Kratzbürste
Du könntest doch zumindest den Betriebsrat fragen, ob die neue Regel überhaupt existiert. Immerhin müsste der BR ja mitbestimmt haben. Wenn nicht, gibt es auch die Regel nicht.
Im übrigen würdest du dich ja nicht über den BR beschweren, sondern über den AG, der bei der Urlaubsgenehmigung nicht korrekt tickt.
Erstellt am 20.01.2020 um 11:06 Uhr von §§Reiter
Ich glaube nicht, dass Pjöööng gemeint hat Du solltest Dich "über den Betriebsrat beschweren". Ich vermute er meinte die Beschwerde soll über den BR laufen, also eine Beschwerde (nach § 85 BetrVG) über das Problem an den Betriebsrat.
Ich finde der AG macht es sich hier zu einfach. Er drückt die Aufgabe die Urlaubsanträge abzugleichen und den Urlaub zu planen zu einem großen Teil einfach an die Mitarbeiter ab. Dann muss er auch nicht der Böse sein, der Urlaubsanträge ablehnen muss.
Möglicherweise (aber das will ich jetzt nicht behaupten) macht es sich hier auch der BR zu einfach. Allgemeine Urlaubsgrundsätze aufstellen und dann noch überwachen, ob diese auch eingehalten werden? Nee Du, lass die MA das mal unter sich ausmachen.