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Mein Urlaubsvertretung will sich nicht festlegen

N
NonBR
Jan 2020 bearbeitet

Ich bin zwar kein Betriebsratsmitglied sondern Arbeitnehmer, der mit einem BR-Mitglied arbeite.

Sachverhalt und Frage:

In unserer Abteilung sind wir in mehreren Vertretungsteams aufgeteilt. Die Mitglieder von jedem Team müssen sich seit neuem miteinander abstimmen bevor sie Urlaub beantragen.

Ich bin in einem Zweier-Team und mein Vertretungspartner ist ein BR-Mitglied. Dieser will sich für sein Osterurlaub nicht festlegen. Er kann mir nicht sagen, ob er es nimmt oder nicht. Und so lange er das nicht macht, muss ich also auf meinem Urlaubsantrag warten, der in der 2. Osterwoche liegt. Mein Mann arbeitet für ein anderes Unternehmen und er muss dieses mitteilen, ob er sein Urlaub antritt oder nicht. D.h. er wartet nur auf mich. Ich habe eine Schwerbehinderung. Mein Vertretungspartner hat ein Kind und dieser muss konfirmiert werden demnächst, wohl dann nicht "schulpflichtig". Mein Vertretungspartner hatte letztes Jahr die zwei Osterwochen komplett und ich nicht.

Fragen:

  1. Muss ich (und dadurch auch mein Mann) mit meinen Urlaubsplänen solange warten, bis mein Kollege sich entscheidet, wann er Urlaub nimmt?(Wenn wir gleichzeitig Urlaub nehmen wollen, ist der Chef dran. Von vorneraus kann ich sagen, dass der BR hier nichts machen werden. Das haben sie mir schon mitgeteilt, als ich diese hypothetische Frage beim BR-Vorsitzenden stellte).

  2. Ist es rechtens, dass ein AN nur ein Urlaubs-Vertretungspartner hat und bloß auf diesen einen sich verlassen muss.

  3. Wer hat hier vorrang: ich (als schwerbehinderte) oder er als verheirateter Vater (die Frau arbeitet nicht) mit einem Kind in Konfirmandenalter?

Danke im Voraus.

1.37007

Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

18.01.2020 um 20:45 Uhr

Der Arbeitgeber schuldet die Urlaubserteilung. Er sollte auch über einen Urlaubsantrag in kurzer Frist entscheiden. Leider ist der Urlaubsantrag nicht automatisch genehmigt wenn er es nicht tut. Hier sollte der Arbeitgeber Deinen Urlaub genehmigenund wenn dann Dein Kollege irgendwann mit seinem Urlaubsantrag kommt, diesen gegebenenfalls ablehnen weil Du da schon Urlaub hast.

Eine feste Regel wer Vorrang hat, gibt es nicht.

Ich würde hier mit einer Beschwerde arbeiten, zuerst über den BR und wenn dieser die Beschwerde für nicht gerechtfertigt hält, direkt an den Arbeitgeber. Und bei der nächsten Betriebsversammlung würde ich dann fragen wieso der BR solch eine Beschwerde nicht für gerechtfertigt hält.

N
NonBR

18.01.2020 um 20:57 Uhr

Ich habe schon den Urlaubsantrag gestellt. Dieser will mein Chef nicht genehmigen bis mein Vertreter versprochen hat, dass er keinen Urlaub selber in diesem Zeitraum plant.

Letzte Woche hat mein Chef uns alle zusammengerufen und hat diesen neuen Regel angekündigt.

Das mit dem beschweren über den Betriebsrat geht leider nicht, denn das wird in der Belegschaft nicht richtig akzeptiert, dass man sich traut gegen den Betriebsrat vorzugehen. Da ist der jenige, der das macht "die Böse". Man will lieber einen schlechten BR haben. Ist leider so. (Ich bin Mitglied der Gewerkschaft, die auch leider da was machen kann)

C
Catweazle

18.01.2020 um 21:36 Uhr

Eine Möglichkeit wäre eine Klage beim Arbeitsgericht. Der erste Termin wird kurzfristig angesetzt. Das es dabei zu keiner Einigung kommt halte ich für unwahrscheinlich.

A
AlterMann

19.01.2020 um 12:56 Uhr

Bevor Du vor Gericht ziehst, könntest Du Deinem Chef ein nettes Schreiben schicken: Dass Du es durchaus positiv siehst, wenn sich Kollegen untereinander einigen, bevor sie Urlaubsanträge einreichen, die dann abgelehnt werden müssen. Dass das in Deinem Fall aber leider nicht funktioniert, weil Dein Vertretungspartner sich nicht äußert. Und dann kannst Du ja anführen, dass das in diesem speziellen Fall eigentlich unerheblich ist: Selbst wenn Dein "Partner" zur gleichen Zeit Urlaub haben wollte, hättest Du Vorrang aus den Gründen, die Du eben geschildert hast. Du bittest den Chef also um kurzfristige Genehmigung und machst dann außerdem den konstruktiven Vorschlag, dass der Chef in Zukunft eine Frist setzt, in der sich die Beteiligten geäußert haben müssen. (Bei Urlaub -auch in Einzelfällen- ist allerdings der BR in der zwingenden Mitbestimmung)

SF
SBV Frank

19.01.2020 um 16:54 Uhr

Habt ihr keine Schwerbehindertenvertretung die dir helfen könnte??

K
kratzbürste

19.01.2020 um 17:08 Uhr

Du könntest doch zumindest den Betriebsrat fragen, ob die neue Regel überhaupt existiert. Immerhin müsste der BR ja mitbestimmt haben. Wenn nicht, gibt es auch die Regel nicht.

Im übrigen würdest du dich ja nicht über den BR beschweren, sondern über den AG, der bei der Urlaubsgenehmigung nicht korrekt tickt.

§
§§Reiter

20.01.2020 um 12:06 Uhr

Ich glaube nicht, dass Pjöööng gemeint hat Du solltest Dich "über den Betriebsrat beschweren". Ich vermute er meinte die Beschwerde soll über den BR laufen, also eine Beschwerde (nach § 85 BetrVG) über das Problem an den Betriebsrat.

Ich finde der AG macht es sich hier zu einfach. Er drückt die Aufgabe die Urlaubsanträge abzugleichen und den Urlaub zu planen zu einem großen Teil einfach an die Mitarbeiter ab. Dann muss er auch nicht der Böse sein, der Urlaubsanträge ablehnen muss. Möglicherweise (aber das will ich jetzt nicht behaupten) macht es sich hier auch der BR zu einfach. Allgemeine Urlaubsgrundsätze aufstellen und dann noch überwachen, ob diese auch eingehalten werden? Nee Du, lass die MA das mal unter sich ausmachen.

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