Erstellt am 20.07.2021 um 11:40 Uhr von moreno
Nein was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Erstellt am 21.07.2021 um 08:38 Uhr von IlkaB
Schwerbehinderte können sich nach § 207 SGB IX von Mehrarbeit freistellen lassen. Das gilt dann aber für *jegliche* Mehrarbeit, nicht nur für Urlaubsvertretung.
Erstellt am 21.07.2021 um 10:39 Uhr von Celestro
von Mehrarbeit lese ich im Startpost aber rein gar nichts.
Erstellt am 21.07.2021 um 13:44 Uhr von IlkaB
An wen gibst du denn deine Aufgaben ab, wenn du für jemanden Urlaubsvertretung leisten sollst? Wenn nichts liegenbleiben kann, ist Urlaubsvertretung Mehrarbeit...
Und die Art der Arbeit schafft einem eh der Arbeitgeber an, das kann man sich nicht aussuchen.
Erstellt am 21.07.2021 um 14:05 Uhr von moreno
Na Urlaubsvertretung bedeutet nicht automatisch Mehrarbeit / Überstunden meistens nur mehr Stress!
Erstellt am 22.07.2021 um 00:18 Uhr von celestro
"Wenn nichts liegenbleiben kann, ist Urlaubsvertretung Mehrarbeit..."
Das mag in einigen Firmen ja so sein ... davon steht im Startpost aber immer noch nichts.