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Urlaubsvertretung

M
Michi12
Jul 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

darf man bei einer nachgewiesen Behinderung (50%) die Aufgabe als Urlaubsvertretung verneinen? Gibt es konkrete Regelungen dazu? Vielen Dank für jede Antwort

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Community-Antworten (7)

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Moreno

20.07.2021 um 13:40 Uhr

Nein was hat das eine mit dem anderen zu tun?

L
Lumix

20.07.2021 um 13:45 Uhr

Kommt darauf an ob man durch die Vertretung mehr Stunden als vorher leisten muss. AN mit Behinderungen sind Gesetzlich von Mehrarbeit befreit!

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IlkaB

21.07.2021 um 10:38 Uhr

Schwerbehinderte können sich nach § 207 SGB IX von Mehrarbeit freistellen lassen. Das gilt dann aber für jegliche Mehrarbeit, nicht nur für Urlaubsvertretung.

C
celestro

21.07.2021 um 12:39 Uhr

von Mehrarbeit lese ich im Startpost aber rein gar nichts.

I
IlkaB

21.07.2021 um 15:44 Uhr

An wen gibst du denn deine Aufgaben ab, wenn du für jemanden Urlaubsvertretung leisten sollst? Wenn nichts liegenbleiben kann, ist Urlaubsvertretung Mehrarbeit...

Und die Art der Arbeit schafft einem eh der Arbeitgeber an, das kann man sich nicht aussuchen.

M
Moreno

21.07.2021 um 16:05 Uhr

Na Urlaubsvertretung bedeutet nicht automatisch Mehrarbeit / Überstunden meistens nur mehr Stress!

C
celestro

22.07.2021 um 02:18 Uhr

"Wenn nichts liegenbleiben kann, ist Urlaubsvertretung Mehrarbeit..."

Das mag in einigen Firmen ja so sein ... davon steht im Startpost aber immer noch nichts.

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