ich bin im Wahlvorstand und habe jetzt folgende Frage:
Heute (5.5.2022) ist unsere Betriebsratswahl, wegen beantragter nachträglicher schriftlicher Stimmabgabe findet die Auszählung erst am Montag, 9.5.22 statt.
Heute sind 2 Wähler kurzfristig verhindert, sind aber voraussichtlich bis zum 9.5.22 wieder da. Es wäre also theoretisch kein Problem den Wählern die Briefwahlunterlagen noch persönlich zu geben und die Stimmzettel vor Ablauf der Frist für die Entgegennahme der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe wieder entgegenzunehmen (wir sind nur 60 Mitarbeiter, deshalb kein Problem).
Darf ich den Kollegen die Unterlagen noch geben? Eigentlich ist die Frist zur Beantragung von schriftlicher Stimmabgabe ja schon verstrichen. Ich hätte damit kein Problem, will aber die Wahl durch Verstoß gegen die Wahlordnung auch nicht ungültig machen.
Vielen Dank für eure Antworten.