Nachträgliche Stimmabgabe wegen Krankheit bei Betriebsratswahl
Hallo zusammen,
ich bin im Wahlvorstand und habe jetzt folgende Frage: Heute (5.5.2022) ist unsere Betriebsratswahl, wegen beantragter nachträglicher schriftlicher Stimmabgabe findet die Auszählung erst am Montag, 9.5.22 statt. Heute sind 2 Wähler kurzfristig verhindert, sind aber voraussichtlich bis zum 9.5.22 wieder da. Es wäre also theoretisch kein Problem den Wählern die Briefwahlunterlagen noch persönlich zu geben und die Stimmzettel vor Ablauf der Frist für die Entgegennahme der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe wieder entgegenzunehmen (wir sind nur 60 Mitarbeiter, deshalb kein Problem). Darf ich den Kollegen die Unterlagen noch geben? Eigentlich ist die Frist zur Beantragung von schriftlicher Stimmabgabe ja schon verstrichen. Ich hätte damit kein Problem, will aber die Wahl durch Verstoß gegen die Wahlordnung auch nicht ungültig machen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (3)
05.05.2022 um 11:52 Uhr
Nein am Wahltag selber kann eine Briefwahl nicht mehr beantragt werden § 35 Wahlordnung weder im normalen noch im vereinfachten wahlverfahren
05.05.2022 um 12:00 Uhr
"weder im normalen noch im vereinfachten wahlverfahren"
Der §35 WO bezieht sich allerdings nicht auf das normale Wahlverfahren. Davon abgesehen ... wieso sollte man im normalen Wahlverfahren am Wahltag noch Briefwahl beantragen. :-D
05.05.2022 um 12:21 Uhr
also diejenigen die leider krank sind am Wahltag und früh genug gesund werden, denen ermöglicht der WV noch wählen zu dürfen? und wer nicht früh genug gesund wird darf laut WV nicht mehr wählen?
Wo bleibt da die "Neutralität" des WV und die Gleichbehandlung der Wähler? Wenn ihr das macht, dann haben alle Wähler einen echten Grund die Wahl anzufechten. Wenn es "ganz dumm" läuft und die 2 MA gehören zu einer bestimmten Liste als Kandidat oder Unterstützer, dann kann man das auch als Wahlmanipulation auswerten, gerade wenn die Stimmen "entscheidend" waren.
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