Erstellt am 22.05.2012 um 09:37 Uhr von BRVLH
vlt. hilft das ja weiter:
https:www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19951221_OGH0002_008OBA00253_9500000_000
Erstellt am 22.05.2012 um 10:42 Uhr von petrus
Ergänzung zu BRVVKH:
...wo entschieden wurde: (Rechtssatz)
Gegen § 53 Abs 1 Z 1 lit a und b ArbVG bestehen weder unter dem Gesichtspunkt des Art 11 MRK, noch jenem des BVG zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung rassischer Diskriminierung (BGBl 390/1973) sowie unter Bedachtnahme auf Art 7 B-VG, Art 2 StGG verfassungsrechtliche Bedenken (türkischer Staatsangehöriger).
Beim aktiven Wahlrecht steht übrigens explizit im §52 ArbVG (Östereich), dass die Staatsangehörigkeit keine Rolle spielt. (http://www.jusline.at/Arbeitsverfassungsgesetz_(ArbVG).html)
Die wichtigsten Entscheidungen findet man dort übrigens jeweils beim Paragraphen. (Beim 53er auch die von BRVLH zitierte)
Erstellt am 22.05.2012 um 14:34 Uhr von Globus
Wow, wußtet ihr das so, oder habt ihr Fleiss bewiesen? ;-)
Erstellt am 22.05.2012 um 16:45 Uhr von DrUmnadrochit
Das war wohl weder Fleiß, noch Wissen, sondern schlichtweg einfaches googlen.
Und wie so oft wenn etwas ergoogelt wird, wovon man nichts versteht, ist die gefundene Antwort völlig unbrauchbar...
Erstellt am 22.05.2012 um 17:16 Uhr von Globus
könntest du das näher erläutern?
Erstellt am 22.05.2012 um 20:29 Uhr von DrUmnadrochit
"Einfaches Googlen":
1) http://www.lmgtfy.com/?q=urteil+betriebsrat+t%C3%BCrkische+staatsb%C3%BCrgerschaft
2) 1. Fundstelle kopieren und Begeisterung auslösen.
"Fleiß":
1) http://www.lmgtfy.com/?q=urteil+betriebsrat+t%C3%BCrkische+staatsb%C3%BCrgerschaft
2) Erste Fundstelle anklicken und LESEN.
3) "... daß gemäß § 53 Abs 1 Z 1 ArbVG zum Betriebsrat nur Arbeitnehmer gewählt werden könnten, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen ..."
4) http://www.lmgtfy.com/?q=%C2%A7+53+ArbVG
5) Erste Fundstelle anklicken und suchen (Tipp: Abs. 1)
6) Wundern...
7) Sich fragen: Wo steht da, dass "zum Betriebsrat nur Arbeitnehmer gewählt werden können, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen"?
8) Nachdenken (ganz wichtig!)
9) http://www.lmgtfy.com/?q=Novellierung+%C2%A7+53+ArbVG
10) Jetzt muss man kreativ suchen, bis man folgendes Dokument gefunden hat:
11) http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_I_101/BGBLA_2010_I_101.html
12) Jetzt weiß man dass seit 14.12.2010 die Grundlage für das zitierte Urteil entfallen ist.
13) Wer mag, der googelt noch etwas weiter, um seinen Horizont zu erweitern:
14) http://www.menschenrechte.ac.at/orig/04_5/EuGH%20C-465_01.pdf
15) Jetzt weiß man also auch, warum die Kollegen in den Ostalpen das Gesetz geändert haben.
Und nach alldem hätte man es sich dann erspart, dieses Urteil überhaupt zu posten...
Erstellt am 22.05.2012 um 20:49 Uhr von Snooker
Freue mich immer wenn jemand mal neue Aspekte oder Urteile rein bringen die in der Sache weiter helfen und allen noch mehr Wissen vermitteln......... nur Überheblichkeit und Arroganz kann einem mitunter ganz schön anko...........
Erstellt am 22.05.2012 um 20:58 Uhr von DrUmnadrochit
Ach Kölner!
Warum bist Du immer so negativ anderen gegenüber?
Erstellt am 22.05.2012 um 21:05 Uhr von Snooker
Pech gehabt, passe nicht mal geographisch zu Kölner.
Erstellt am 22.05.2012 um 21:06 Uhr von Wahrnung
DrU, warum versuchst du von dir abzulenken?
Erstellt am 22.05.2012 um 21:13 Uhr von DrUmnadrochit
Oh... sorry... Ihr seid Euch aber auch zum Verwechseln ähnlich...
Erstellt am 22.05.2012 um 21:35 Uhr von Snooker
> Oh... sorry... Ihr seid Euch aber auch zum Verwechseln ähnlich...<
Nöö, nicht im Geringsten.
Erstellt am 22.05.2012 um 21:43 Uhr von Kölner
@DrUmnadrochit
Oh?! Heisst Du denn etwa in echt anders und schreibst hier unter mehreren Nicks? Wer mit Mist schmeisst, sollte wissen, wie der Wind steht...
Erstellt am 22.05.2012 um 21:46 Uhr von Snooker
@Kölner
Hier wollen eben Leute super schlau sein (oder geben es zumindest vor), aber haben im whren Leben nur noch den Tunnelblick.
Erstellt am 22.05.2012 um 22:00 Uhr von DrUmnadrochit
"Heisst Du denn etwa in echt anders"?
Mist! Ihr seid mir auf die Schliche gekommen...