Betriebsratswahl Nachtrag
Diese Frage wurde eben gestellt: "kann ein türke betriebrat werden obwohl er keine österreichische staatsbürgerschaft besitzt Erstellt am 21.05.2012 um 18:07 Uhr von kenguru Beitrag anzeigen oder antworten 1 Antwort Erste Antwort nach nur 3 Minuten 21x angeklickt"
Antworten kann man nciht mehr, was ich durchaus befremdlich finde. Diese Seite hier hat die Endung: ".com" da steht nicht ".de"!!!
Ergo könnte das eine echte Frage sein, die hier aber wohl die wenigsten beantworten können, weil wir uns im östereichischem Recht nicht auskennen... Oder weiß einer die Antwort?
Community-Antworten (15)
22.05.2012 um 11:37 Uhr
vlt. hilft das ja weiter:
22.05.2012 um 12:42 Uhr
Ergänzung zu BRVVKH:
...wo entschieden wurde: (Rechtssatz) Gegen § 53 Abs 1 Z 1 lit a und b ArbVG bestehen weder unter dem Gesichtspunkt des Art 11 MRK, noch jenem des BVG zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung rassischer Diskriminierung (BGBl 390/1973) sowie unter Bedachtnahme auf Art 7 B-VG, Art 2 StGG verfassungsrechtliche Bedenken (türkischer Staatsangehöriger).
Beim aktiven Wahlrecht steht übrigens explizit im §52 ArbVG (Östereich), dass die Staatsangehörigkeit keine Rolle spielt. (http://www.jusline.at/Arbeitsverfassungsgesetz_(ArbVG).html) Die wichtigsten Entscheidungen findet man dort übrigens jeweils beim Paragraphen. (Beim 53er auch die von BRVLH zitierte)
22.05.2012 um 16:34 Uhr
Wow, wußtet ihr das so, oder habt ihr Fleiss bewiesen? ;-)
22.05.2012 um 18:45 Uhr
Das war wohl weder Fleiß, noch Wissen, sondern schlichtweg einfaches googlen.
Und wie so oft wenn etwas ergoogelt wird, wovon man nichts versteht, ist die gefundene Antwort völlig unbrauchbar...
22.05.2012 um 19:16 Uhr
könntest du das näher erläutern?
22.05.2012 um 22:29 Uhr
"Einfaches Googlen":
- http://www.lmgtfy.com/?q=urteil+betriebsrat+t%C3%BCrkische+staatsb%C3%BCrgerschaft
-
- Fundstelle kopieren und Begeisterung auslösen.
"Fleiß":
- http://www.lmgtfy.com/?q=urteil+betriebsrat+t%C3%BCrkische+staatsb%C3%BCrgerschaft
- Erste Fundstelle anklicken und LESEN.
- "... daß gemäß § 53 Abs 1 Z 1 ArbVG zum Betriebsrat nur Arbeitnehmer gewählt werden könnten, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen ..."
- http://www.lmgtfy.com/?q=%C2%A7+53+ArbVG
- Erste Fundstelle anklicken und suchen (Tipp: Abs. 1)
- Wundern...
- Sich fragen: Wo steht da, dass "zum Betriebsrat nur Arbeitnehmer gewählt werden können, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen"?
- Nachdenken (ganz wichtig!)
- http://www.lmgtfy.com/?q=Novellierung+%C2%A7+53+ArbVG
- Jetzt muss man kreativ suchen, bis man folgendes Dokument gefunden hat:
- http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_I_101/BGBLA_2010_I_101.html
- Jetzt weiß man dass seit 14.12.2010 die Grundlage für das zitierte Urteil entfallen ist.
- Wer mag, der googelt noch etwas weiter, um seinen Horizont zu erweitern:
- http://www.menschenrechte.ac.at/orig/04_5/EuGH%20C-465_01.pdf
- Jetzt weiß man also auch, warum die Kollegen in den Ostalpen das Gesetz geändert haben.
Und nach alldem hätte man es sich dann erspart, dieses Urteil überhaupt zu posten...
22.05.2012 um 22:49 Uhr
Freue mich immer wenn jemand mal neue Aspekte oder Urteile rein bringen die in der Sache weiter helfen und allen noch mehr Wissen vermitteln......... nur Überheblichkeit und Arroganz kann einem mitunter ganz schön anko...........
22.05.2012 um 22:58 Uhr
Ach Kölner!
Warum bist Du immer so negativ anderen gegenüber?
22.05.2012 um 23:05 Uhr
Pech gehabt, passe nicht mal geographisch zu Kölner.
22.05.2012 um 23:06 Uhr
DrU, warum versuchst du von dir abzulenken?
22.05.2012 um 23:13 Uhr
Oh... sorry... Ihr seid Euch aber auch zum Verwechseln ähnlich...
22.05.2012 um 23:35 Uhr
Oh... sorry... Ihr seid Euch aber auch zum Verwechseln ähnlich...<
Nöö, nicht im Geringsten.
22.05.2012 um 23:43 Uhr
@DrUmnadrochit Oh?! Heisst Du denn etwa in echt anders und schreibst hier unter mehreren Nicks? Wer mit Mist schmeisst, sollte wissen, wie der Wind steht...
22.05.2012 um 23:46 Uhr
@Kölner
Hier wollen eben Leute super schlau sein (oder geben es zumindest vor), aber haben im whren Leben nur noch den Tunnelblick.
23.05.2012 um 00:00 Uhr
"Heisst Du denn etwa in echt anders"?
Mist! Ihr seid mir auf die Schliche gekommen...
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung über Nachtrag zu alten Arbeitsverträgen?
ÄlterZu unseren alten Arbeitsverträgen wurde ein Nachtrag verfasst. Diesen sollen die Mietarbeiter unterschreiben. Dem Betriebsrat ist hierbei aufgefallen das im Nachtrag keine Laufzeit (30 Monate die
Mitbestimmung bei geplanter Versetzung
ÄlterHallo, wir wurden heute schriftlich von unserem AG unterrichtet, dass 3 Kolleginnen versetzt werden sollen. 2 Kolleginnen haben zusammen an einem Ort gearbeitet. Es gab einen Konflikt zwischen d
Werkstudent - Nachtrag zur Betriebsvereinbarung
ÄlterHallo liebes Forum, unser AG möchte Werkstudenten einstellen. Nun möchte er einen Nachtrag zu unserer Betriebsvereinbarung, damit der Student nicht in den Genuss von Weihnachts- und Urlaubsgeld kommt.
Nachtrag zur Kündigung - Frist
ÄlterHallo, folgendes Problem: Es liegt eine Anhörung zur fristgerechten Kündigung vor. Zwei Tage nach der Übergabe gibt der zuständige Personalreferent einen Nachtrag zur Kündigung (angeblich: zusätz
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr