W.A.F. LogoSeminare

Betriebsratswahl Nachtrag

G
Globus
Nov 2016 bearbeitet

Diese Frage wurde eben gestellt: "kann ein türke betriebrat werden obwohl er keine österreichische staatsbürgerschaft besitzt Erstellt am 21.05.2012 um 18:07 Uhr von kenguru Beitrag anzeigen oder antworten 1 Antwort Erste Antwort nach nur 3 Minuten 21x angeklickt"

Antworten kann man nciht mehr, was ich durchaus befremdlich finde. Diese Seite hier hat die Endung: ".com" da steht nicht ".de"!!!

Ergo könnte das eine echte Frage sein, die hier aber wohl die wenigsten beantworten können, weil wir uns im östereichischem Recht nicht auskennen... Oder weiß einer die Antwort?

1.993015

Community-Antworten (15)

P
Petrus

22.05.2012 um 12:42 Uhr

Ergänzung zu BRVVKH:

...wo entschieden wurde: (Rechtssatz) Gegen § 53 Abs 1 Z 1 lit a und b ArbVG bestehen weder unter dem Gesichtspunkt des Art 11 MRK, noch jenem des BVG zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung rassischer Diskriminierung (BGBl 390/1973) sowie unter Bedachtnahme auf Art 7 B-VG, Art 2 StGG verfassungsrechtliche Bedenken (türkischer Staatsangehöriger).

Beim aktiven Wahlrecht steht übrigens explizit im §52 ArbVG (Östereich), dass die Staatsangehörigkeit keine Rolle spielt. (http://www.jusline.at/Arbeitsverfassungsgesetz_(ArbVG).html) Die wichtigsten Entscheidungen findet man dort übrigens jeweils beim Paragraphen. (Beim 53er auch die von BRVLH zitierte)

G
Globus

22.05.2012 um 16:34 Uhr

Wow, wußtet ihr das so, oder habt ihr Fleiss bewiesen? ;-)

D
DrUmnadrochit

22.05.2012 um 18:45 Uhr

Das war wohl weder Fleiß, noch Wissen, sondern schlichtweg einfaches googlen.

Und wie so oft wenn etwas ergoogelt wird, wovon man nichts versteht, ist die gefundene Antwort völlig unbrauchbar...

G
Globus

22.05.2012 um 19:16 Uhr

könntest du das näher erläutern?

D
DrUmnadrochit

22.05.2012 um 22:29 Uhr

"Einfaches Googlen":

  1. http://www.lmgtfy.com/?q=urteil+betriebsrat+t%C3%BCrkische+staatsb%C3%BCrgerschaft
    1. Fundstelle kopieren und Begeisterung auslösen.

"Fleiß":

  1. http://www.lmgtfy.com/?q=urteil+betriebsrat+t%C3%BCrkische+staatsb%C3%BCrgerschaft
  2. Erste Fundstelle anklicken und LESEN.
  3. "... daß gemäß § 53 Abs 1 Z 1 ArbVG zum Betriebsrat nur Arbeitnehmer gewählt werden könnten, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen ..."
  4. http://www.lmgtfy.com/?q=%C2%A7+53+ArbVG
  5. Erste Fundstelle anklicken und suchen (Tipp: Abs. 1)
  6. Wundern...
  7. Sich fragen: Wo steht da, dass "zum Betriebsrat nur Arbeitnehmer gewählt werden können, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen"?
  8. Nachdenken (ganz wichtig!)
  9. http://www.lmgtfy.com/?q=Novellierung+%C2%A7+53+ArbVG
  10. Jetzt muss man kreativ suchen, bis man folgendes Dokument gefunden hat:
  11. http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_I_101/BGBLA_2010_I_101.html
  12. Jetzt weiß man dass seit 14.12.2010 die Grundlage für das zitierte Urteil entfallen ist.
  13. Wer mag, der googelt noch etwas weiter, um seinen Horizont zu erweitern:
  14. http://www.menschenrechte.ac.at/orig/04_5/EuGH%20C-465_01.pdf
  15. Jetzt weiß man also auch, warum die Kollegen in den Ostalpen das Gesetz geändert haben.

Und nach alldem hätte man es sich dann erspart, dieses Urteil überhaupt zu posten...

S
Snooker

22.05.2012 um 22:49 Uhr

Freue mich immer wenn jemand mal neue Aspekte oder Urteile rein bringen die in der Sache weiter helfen und allen noch mehr Wissen vermitteln......... nur Überheblichkeit und Arroganz kann einem mitunter ganz schön anko...........

D
DrUmnadrochit

22.05.2012 um 22:58 Uhr

Ach Kölner!

Warum bist Du immer so negativ anderen gegenüber?

S
Snooker

22.05.2012 um 23:05 Uhr

Pech gehabt, passe nicht mal geographisch zu Kölner.

W
Wahrnung

22.05.2012 um 23:06 Uhr

DrU, warum versuchst du von dir abzulenken?

D
DrUmnadrochit

22.05.2012 um 23:13 Uhr

Oh... sorry... Ihr seid Euch aber auch zum Verwechseln ähnlich...

S
Snooker

22.05.2012 um 23:35 Uhr

Oh... sorry... Ihr seid Euch aber auch zum Verwechseln ähnlich...<

Nöö, nicht im Geringsten.

K
Kölner

22.05.2012 um 23:43 Uhr

@DrUmnadrochit Oh?! Heisst Du denn etwa in echt anders und schreibst hier unter mehreren Nicks? Wer mit Mist schmeisst, sollte wissen, wie der Wind steht...

S
Snooker

22.05.2012 um 23:46 Uhr

@Kölner

Hier wollen eben Leute super schlau sein (oder geben es zumindest vor), aber haben im whren Leben nur noch den Tunnelblick.

D
DrUmnadrochit

23.05.2012 um 00:00 Uhr

"Heisst Du denn etwa in echt anders"?

Mist! Ihr seid mir auf die Schliche gekommen...

Ihre Antwort