Erstellt am 27.04.2014 um 16:06 Uhr von dummesGesicht
7 er Gremium = 7 Stimmen können MAXIMAL vergeben werden.
Dazu darf jeder Wähler dem Bewerber nur eine Stimme geben. Wenn man mehrere Kreuze hinter einen Bewerber setzt, ist der Wahlzettel als ungültig zu werten. das gleiche gilt auch, wenn Kandidaten durchgestrichen werden.
Wenn eben auf der Wählerliste 20 Leute stehen, wo mir persönlich aber nur drei zusagen, dann kann ich auch nur drei Stimmen vergeben, aber wie gesagt, für einen Bewerber eine Stimme.
Erstellt am 27.04.2014 um 16:09 Uhr von wischwasch
Kommutieren und panaschieren geht nicht. Nur eine Stimme (Kreuz) pro Kandidat ist erlaubt.
Mehrere Kreuze bei einem Kandidat wird wie eine Stimme gezählt.
Erstellt am 27.04.2014 um 20:48 Uhr von Nubbel
dummes gesicht, was denkst du, was ich für ein dummes gesicht gemacht habe, als ich deine antwort las.
wenn ich sieben kreuze hinter einen kandidaten mache, dann ist das ein eindeutige erkennbarer wählerwille und eindeutig eine gültige Stimme für den reichlich mit kreuzen versehenen kandidaten
Erstellt am 28.04.2014 um 08:22 Uhr von Kölner
@wischwasch
'Kommutieren und panaschieren geht nicht.'
Richtig muss es heissen: Kumulieren!
'Nur eine Stimme (Kreuz) pro Kandidat ist erlaubt.'
Richtig muss es heissen: Gemäß der WO zur Wahl eines BR ist das nicht erlaubt.