Erst einmal die Frage: Hat der AG überhaupt die Erlaubsnis der zuständigen Behörde für Sonntagsarbeit??
Gem. § 106 GeWO legt der AG die Lage der Arbeitszeit fest (Driektionsrecht). Doch 1. der § 106 GeWO hebelt nicht die MB gem § 87 (1) aus. Weiter kann der AG auch mit Zustimmung des BR nur im Rahmen des ArbV und sofern einer gilt TV handeln.
Also, was steht in diesen??
DKK, 10. Auflage, § 87 Rn 78
Dem Mitbestimmungsrecht unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Damit besteht z. B. ein Mitbestimmungsrecht beim Wechsel von der 6 - zur 5 -Tage-Woche oder der 5 - zur 4 -Tage-Woche und umgekehrt (Richardi, Rn. 283). Das Mitbestimmungsrecht besteht auch dann, wenn der AG eine Neuverteilung wegen einer tariflichen Verkürzung der Wochenarbeitszeit vornehmen will. Dies gilt nach Auffassung des BAG (19. 2. 91, NZA 91, 609 ff.) jedenfalls, solange die bisherige Verteilung der Arbeitszeit nach dem neuen TV beibehalten werden kann. Der BR kann nach dieser Vorschrift selbstverständlich auch beeinflussen, an welchen Tagen länger und an welchen kürzer gearbeitet wird (zum Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeit von Redakteuren im Hinblick auf den Tendenzschutz vgl. BAG 30. 1. 90, NZA 90, 693 ff.; 11. 2. 92, BB 92, 993 ff.; Weller, FS Gnade, S. 235 ff.; Weiss/Weyand, AuR 90, 33 ff.).
Aber, betreffend Sonntagsarbeit ist auch das ArbZG zu beachten §§ 10 und 11. Über den Ausgleichstag bestimmt der AG. Der Ausgleichstag (Ruhetag) kann auch ein ohnhin arbeitsfreier Tag sein.
Wenn es hier unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt, erklärt dem AG dass ihr dann eine Einigungstelle anruft/einsetzt. Das könnte dann den AG zu Einlenken bewegen, wegen der Zeit und Kosten. Ist Eibedürftigkeit gegeben, weil der AG nun schon vor Ende/Spruch der Einigungstelle handeln will, sollte ihr einen Beschluss fassen und einen Anwalt mit der Wahrnehmung eurer (BR) Rechte beauftragen und ggf. durch diesen dann alle weiteren möglichen und notwenigen Maßnahmen veranlessen. Auch wegen Missachtung der MB betreffend Mehrarbeit.
Auch dieses so dem AG mitteilen. Dann kann er nachdenken.