Hallo, in unserer Firma sollen keine Ueberstunden anfallen. Der Ag versucht auch Sonntagsarbeit und Samstagsarbeit als versetzte Arbeitszeit mit entspr. Freizeitausgleich in der Woche zu dekln. Der Br ist jedoch der Meinung, dass an eigentlich dienstfreien Tagen nur Ueberstunden,
also Mehrarbeit anfallen. Wer hat Recht ? Der Ag oder der Br?

Bei uns ist es so, dass alle MA ein festes Gehalt und eine Jahresarbeitszeit haben. Die tägliche Arbeitszeit wird durch eine Gleitzetregelung als BV verabschiedet, geregelt. Die Kernzeiten liegen zwischen 10:00 und 14:00, die Gleuitzeit beginnt um 06:00 und endet um 09:00 an den Arbeitstagen von Montag bis Freitag. Samstag und Sonntag sind bei uns keine Arbeitstage. Wenn nun ggf. Arbeit am Sonntag und/oder Samstag anfällt, dann ist der BR der Meinung, dass es sich bei dieser Tätigkeit dem Sinne nach um angeordnete Mehrarbeit und nicht um versetzte Arbeitszeit handelt. Kann der BR diese Regelung durchsetzen oder stehen die Chancen dafür erher schlecht ?