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Überstunden

A
antonia
Nov 2016 bearbeitet

Kann der AG vorgeben, wann ein MA seine angefallenen Überstunden nehmen muss? Sprich kann der AG verlangen, das die geleisteten Überstunden an von ihm vorgegebenen Tagen genommen werden müssen?

1.10003

Community-Antworten (3)

A
Aidan

13.01.2015 um 15:03 Uhr

Wenn du mit "Überstunden nehmen" das Abbummeln meinst, lautet die Antwort im Prinzip erstmal Ja, denn der AG legt den Ort, Zeitpunkt und Inhalt der zu erbringenden Arbeitsleistung fest ...

... es sei denn, es ist bereits anderweitig geregelt. Zum Beispiel könnte im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag etwas einschränkendes stehen. Wenn ein BR existiert, ist dieser bei diesem Thema jedenfalls in der Mitbestimmung.

B
Betriebsbonsai

14.01.2015 um 01:59 Uhr

@aidan: Genau diese Fragestellung hatten wir heute auch im Betrieb, und wir hatten herausgefunden, dass durch die GewO der AG den Abbau anordnen kann. Lt. Fitting hat der BR allerdings nur bei der Anordnung zum Leisten von Überstunden mitzubestimmen, nicht aber bei Abbau derselbigen.

N
Nubbel

14.01.2015 um 09:47 Uhr

ergo hat beim abbummeln auch möglichkeiten. entweder der arbeitgeber lässt das die kollegen entscheiden, oder der br genehmigt keine überstunden mehr. wenn man will ist das einfach

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