Erstellt am 13.01.2015 um 14:03 Uhr von Aidan
Wenn du mit "Überstunden nehmen" das Abbummeln meinst, lautet die Antwort im Prinzip erstmal Ja, denn der AG legt den Ort, Zeitpunkt und Inhalt der zu erbringenden Arbeitsleistung fest ...
... es sei denn, es ist bereits anderweitig geregelt.
Zum Beispiel könnte im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag etwas einschränkendes stehen. Wenn ein BR existiert, ist dieser bei diesem Thema jedenfalls in der Mitbestimmung.
Erstellt am 14.01.2015 um 00:59 Uhr von Betriebsbonsai
@aidan: Genau diese Fragestellung hatten wir heute auch im Betrieb, und wir hatten herausgefunden, dass durch die GewO der AG den Abbau anordnen kann. Lt. Fitting hat der BR allerdings nur bei der Anordnung zum Leisten von Überstunden mitzubestimmen, nicht aber bei Abbau derselbigen.
Erstellt am 14.01.2015 um 08:47 Uhr von Nubbel
ergo hat beim abbummeln auch möglichkeiten. entweder der arbeitgeber lässt das die kollegen entscheiden, oder der br genehmigt keine überstunden mehr. wenn man will ist das einfach