Hallo zusammen,
wir, als neuer BR eines Kindergartens, haben eine Frage. Die Leitung kam auf uns zu und fragte, ob wir wüssten ob das Rechtens sei, dass eine Mitarbeiterin in ihrer regulären Arbeitszeit bis 16:30 Uhr einen Arzttermin wahrnehme und vor dem Termin 2 Überstunden nehme. Den Arzttermin hat die Mitarbeiterin sich als Arbeitszeit in ihr Arbeitszeitenkonto eingetragen.
Wir wissen, dass der Weg und die Zeit des Arztbesuches als vergütete Arbeitszeit gilt. Ist das in Verbindung mit den Überstunden in diesem Fall auch möglich oder zählt hier der Arztbesuch nicht als Arbeitszeit?

Mit freundlichen Grüßen