Erstellt am 16.01.2023 um 20:41 Uhr von lolium
Ein grundsätzliches Recht auf Arztbesuche in der Arbeitszeit kenne ich nicht. Worauf gründet sich das?
Erstellt am 17.01.2023 um 07:17 Uhr von wdliss
https://www.igmetall.de/service/ratgeber/darf-ich-waehrend-der-arbeitszeit-zum-arzt
Erstellt am 17.01.2023 um 12:14 Uhr von seehas
Anspruch auf einen Arztbesuch in der Arbeitszeit ist nur dann gegeben, wenn der Besuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Da die Kollegin an diesem Tag schon zwei Stunden vorher aufgehört hat zu arbeiten ist der Arztbesuch klar keine Arbeitszeit.
Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeiten kommen in der Regel nicht in den Genuss eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit.
Erstellt am 17.01.2023 um 13:19 Uhr von moreno
Na ja ein Arbeitszeitkonto bedeutet ja nicht automatisch flexible Arbeitszeiten. Wenn der Arzttermin nicht verschiebbar ist und in die Arbeitszeit fällt würde der nach unserem Tarif bezahlt werden. Die zwei Stunden vorher ist dann halt Überstundenabbau. Ich würde dies als zwei getrennte Ereignisse sehen und hätte kein Problem damit.
Erstellt am 17.01.2023 um 13:29 Uhr von Muschelschubser
Ist das bislang in keiner BV geregelt?
Vielleicht wäre das mal ratsam, denn gerade Impfungen oder Vorsorgetermine kommen ja regelmäßig vor. Und auch bei Fachärzten kann es schwierig werden, einen Termin außerhalb der Arbeitszeiten zu finden.
Solche Vereinbarungen sind ja ein Geben und Nehmen. Gesteht man den Beschäftigten X Stunden pro Jahr für bestimmte vorab definierte Termine zu, animiert man gleichzeitig dazu, sie wahrzunehmen und auf sich zu achten.
Ohne entsprechende Vereinbarung in dieser konkreten Konstellation Stunden für den Termin geltend zu machen, dafür sehe ich keine rechtliche Grundlage. Es sei denn, Ihr seid tarifgebunden und der MTV sieht da entsprechendes vor. Das bezieht sich aber oftmals nur auf empfohlene Vorsorgeuntersuchungen bzw. ist generell sehr eng gefasst.
Erstellt am 30.01.2023 um 15:13 Uhr von BR.FZ
OK, vielen Dank für eure Hilfe ??