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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arztbesuch in der Arbeitszeit in Verbindung von Überstunden

B
BR.FZ
Jan 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, wir, als neuer BR eines Kindergartens, haben eine Frage. Die Leitung kam auf uns zu und fragte, ob wir wüssten ob das Rechtens sei, dass eine Mitarbeiterin in ihrer regulären Arbeitszeit bis 16:30 Uhr einen Arzttermin wahrnehme und vor dem Termin 2 Überstunden nehme. Den Arzttermin hat die Mitarbeiterin sich als Arbeitszeit in ihr Arbeitszeitenkonto eingetragen. Wir wissen, dass der Weg und die Zeit des Arztbesuches als vergütete Arbeitszeit gilt. Ist das in Verbindung mit den Überstunden in diesem Fall auch möglich oder zählt hier der Arztbesuch nicht als Arbeitszeit?

Mit freundlichen Grüßen

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Community-Antworten (6)

L
lolium

16.01.2023 um 21:41 Uhr

Ein grundsätzliches Recht auf Arztbesuche in der Arbeitszeit kenne ich nicht. Worauf gründet sich das?

S
seehas

17.01.2023 um 13:14 Uhr

Anspruch auf einen Arztbesuch in der Arbeitszeit ist nur dann gegeben, wenn der Besuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Da die Kollegin an diesem Tag schon zwei Stunden vorher aufgehört hat zu arbeiten ist der Arztbesuch klar keine Arbeitszeit. Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeiten kommen in der Regel nicht in den Genuss eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit.

M
Moreno

17.01.2023 um 14:19 Uhr

Na ja ein Arbeitszeitkonto bedeutet ja nicht automatisch flexible Arbeitszeiten. Wenn der Arzttermin nicht verschiebbar ist und in die Arbeitszeit fällt würde der nach unserem Tarif bezahlt werden. Die zwei Stunden vorher ist dann halt Überstundenabbau. Ich würde dies als zwei getrennte Ereignisse sehen und hätte kein Problem damit.

M
Muschelschubser

17.01.2023 um 14:29 Uhr

Ist das bislang in keiner BV geregelt?

Vielleicht wäre das mal ratsam, denn gerade Impfungen oder Vorsorgetermine kommen ja regelmäßig vor. Und auch bei Fachärzten kann es schwierig werden, einen Termin außerhalb der Arbeitszeiten zu finden.

Solche Vereinbarungen sind ja ein Geben und Nehmen. Gesteht man den Beschäftigten X Stunden pro Jahr für bestimmte vorab definierte Termine zu, animiert man gleichzeitig dazu, sie wahrzunehmen und auf sich zu achten.

Ohne entsprechende Vereinbarung in dieser konkreten Konstellation Stunden für den Termin geltend zu machen, dafür sehe ich keine rechtliche Grundlage. Es sei denn, Ihr seid tarifgebunden und der MTV sieht da entsprechendes vor. Das bezieht sich aber oftmals nur auf empfohlene Vorsorgeuntersuchungen bzw. ist generell sehr eng gefasst.

B
BR.FZ

30.01.2023 um 16:13 Uhr

OK, vielen Dank für eure Hilfe ??

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