Hallo,
wir sind gerade dabei eine Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit zu erarbeiten.

Ein großer Streitpunkt zwischen BR und Geschäftsführung sind Überstunden mit Zuschlägen. Die Geschäftsführung sieht Überstunden künftig nur außerhalb der Rahmenarbeitszeit.
Wir sind ein Energieversorger und haben entsprechen auch eine 24 Std. Rufbereitschaft. Gerade für diese Gruppe möchten wir gerne das die Zuschläge erhalten bleiben.
Wir haben uns bereits verschiedene Betriebsvereinbarungen von anderen Energieversorgern zuschicken lassen und in keinem gibt es innerhalb der Rahmenarbeitszeit Überstunden mit Zuschlägen. Einige in unserem Gremium interpretieren unseren Thüga Rahmentarifvertrag allerdings so das Überstunden nach erreichen der dienstplanmäßigen Arbeitszeit anfallen. Und da die Geschäftsführung möchte das die Arbeitszeit eine Woche im Voraus mit dem Vorgesetzten abgesprochen wird, würden doch beim Überschreiten der geplanten Arbeitszeit auf Anweisung des Vorgesetzten Überstunden anfallen. Oder?

Hier der entsprechende Absatz aus dem Rahmentarifvertrag:

§5 Überstunden

1. Überstunden sind zu vermeiden, Aber bei betrieblicher Erforderlichkeit auf Anordnung des Vorgesetzten zu leisten. Dabei sind die einzelnen Arbeitnehmer gleichmäßig heranzuziehen, soweit dies möglich ist. Überstunden fallen mit entsprechenden Überstundenzuschlägen an,

a) wenn die dienstplanmäßig vereinbarte tägliche Arbeitszeit überschritten wird oder
b) bei Arbeit außerhalb eines betrieblich festgelegten Arbeitszeitrahmens oder
c) wenn bestehende Arbeitszeitrahmen temporär ausgesetzt werden und aus betrieblichen Gründen Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit durch den Mitarbeiter nicht gestaltet werden können und die durchschnittliche tarifliche tägliche Arbeitszeit überschritten wird.

Die Zulässigkeit von Überstunden wird zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat vereinbart. In dringenden Fällen entscheidet die Betriebsleitung, die den Betriebsrat unverzüglich zu informieren hat, über ihre Zulässigkeit; abweichende Regelungen könne betrieblich vereinbart werden.


Ich weis das ist eine sehr umfangreiche Frage. Und wir sind für eure Mithilfe sehr dankbar. In unserem Gremium drehen sich die Diskussionen zu dem Thema mittlerweile nur noch im Kreis.