Unser Arbeitgeber möchte allen Mitarbeitern neue Arbeitsverträge geben, da bei einigen Kollegen schon eine ganze Menge Ergänzungen existieren.
Die Begründung es soll nur noch ein Dokument geben wo alles drin steht.

Soweit wäre das ja gar nicht so schlimm, wenn alle Formulierungen aus den urspünglichen Verträgen/Ergänzungen gleich bleiben würden.

Es gibt aber Aspekte die sich in der Formulierung deutlich unterscheiden

1. Beim Thema Urlaub wir neuerdings zwischen gesetzlichem und Zusatzurlaub unterschieden, wobei der Zusatzurlaub nicht abgegolten oder über den 31.03. hinaus übertragen werden kann

2. Beim Thema Standort steht jetzt, dass der Mitarbeiter am Standort X beschäftigt ist. Der AG behält sich vor den AN innerhalb des Unternehmens und an anderen Standorten einzusetzen.
Bisher war die Ausübung der Tätigkeit bei Bedarf ausserhalb der Arbeitsstätte auszuüben (deckte Dienstreisen ab)
Kann der AG durch die neue Regelung den AN per Direktionsrecht dauerhaft an einen anderen Standort versetzen oder nicht?
Der AG *sagt* kann er nicht aber die Formulierung erlaubt das aus meiner Sicht schon. Solange sich alle einig sind ist das ja kein Problem nur was passiert wenn der AG sich mal umentscheidet.

3. Neuerdings steht auch drin, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet wenn der AN des gesetzliche Rentenalter erreicht oder dauerhaft Erwerbs/Berufsunfähigkeitsrente oder vorgezogenes Altersruhegeld bezieht.

Eigentlich ist der AV ja individualrecht, aber bei uns betrifft das gerade fast alle Kollegen und vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus.

Gruß
Meike