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Neuer Arbeitsvertrag

H
Hansen
Nov 2020 bearbeitet

Liebe BR- Kollegen,

ich habe folgenden Fall: Eine Kollegin, die schon seit Jahren bei uns ist, hatte einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Nun hatte Sie über Nacht festgestellt, dass Sie doch Ihren alten Vertrag behalten möchte. Den neuen Vertrag hat Sie aber bereits unterschrieben. Kann Sie diesen widerrufen?

Bitte um Hilfe!

Gruß Hansen

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Community-Antworten (4)

K
krambambuli

21.11.2020 um 17:52 Uhr

Sie hätte lieber erst nachdenken sollen. Ich sehe kein zurück.

A
andreas.ad.krueger@deutschebahn.com

21.11.2020 um 18:09 Uhr

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch die Unterschrift ein wirksamer (Änderungs-) Vertrag zustandegekommen ist. Sollte die dem Vertragsschluss zugrundeliegende Willenserklärung auf widerrechtlicher Drohung beruhen unterliegt diese eventuell einem Willensmangel und ist gem. § 123 BGB anfechtbar.

E
Erbsenzähler

23.11.2020 um 09:06 Uhr

Wenn der Vertrag den AG schon vorliegt: Pech gehabt. Es gibt kein Rücktrittsrecht. Es sei denn er wäre unter Druck des AGs unterschrieben worden. Aber das beweis mal!

H
Hamburger84

23.11.2020 um 11:52 Uhr

Es gilt "Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten.

Hier liegt für deine Kollegin ein klassischer Fall von "Pech gehabt" vor. Man sollte sich immer sehr gut überlegen, welche Verträge man wann und wie unterschreibt.

Wenn wie schon oben gesagt, bei der Vertragsunterschrift kein Zwang der Arbeitgeberseite vorlag und der Vertag auch nicht gegen die guten Sitten verstößt, gilt dieser Vertrag und der alte Vertrag wurde beendet.

Natürlich kann sie zum Arbeitgeber nachfragen, ob dieser gewillt ist, den alten Vertrag wieder aufleben zu lassen und den neuen Vertrag ungültig zu setzten.

Ein Anrecht hat sie darauf allerdings nicht.

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