Erstellt am 13.07.2012 um 08:42 Uhr von mainpower
Hallo,
ein Zwischenzeugnis bekommt man von der Firma in der man angestellt ist.
Erstellt am 13.07.2012 um 09:27 Uhr von rkoch
... Wobei das echt eine interessante Frage ist!
Formell hat mainpower absolut Recht. Aber WIE soll denn der AG eines Leiharbeitnehmers ein sinnvolles Zeugnis ausstellen, da er selbst ja eigentlich keine Kenntnis von Leistung und Verhalten seiner AN haben kann?
Um ein qualifiziertes Zeugnis schreiben zu können, müsste der Verleiher also die relevanten Umstände von den Entleihern eintreiben... Wird das real gemacht? Hat jemand Erfahrungen?
Im Netz findet sich u.a. der "Tip", dass der LA seinen Entleiher um ein Zeugnis bitten soll. Einen Rechtsanspruch darauf hat er nicht. Kennt irgenwer einen Fall in dem das so geklappt hat?
Erstellt am 13.07.2012 um 09:34 Uhr von blackjack
Der Leiharbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gem. § 109 GewO Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Auf Wunsch des Leiharbeitnehmers muss dieses Zeugnis auch Aussagen über seine Leistungen und seine Führung enthalten (sog. qualifiziertes Zeugnis). Da der Verleiher über die Arbeitsleistungen seines Arbeitnehmers nur auf Grund der Bewertung durch die verschiedenen Entleiher Auskunft geben kann, ist deren Mitwirkung bei der Zeugniserteilung erforderlich ( Ulber , § 12 Rn. 20 ).
Kann im Überlassungsvertrag vorgesehen sein.