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Zwischenzeugnis

N
Neugieriger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein MA hat ein Zwischenzeugnis bekommen und ist mit dem Inhalt nicht einverstanden. Er kam jetzt auf den BR zu, mit der Bitte das wir dem AG sagen sollen, dass ihm ein gutes und positives Arbeitszeugnis zusteht. Wir sind im Gremium jetzt geteilter Meinung. Einige sagen es wäre Individualrecht, andere sagen wir sollen das Gespräch mit dem AG suchen. Wie seht ihr das ?

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

24.08.2017 um 10:03 Uhr

Wenn er euch doch den Auftrag erteilt hat. Natürlich kann ein einzelner AN den BR bitten, seine Probleme für ihn mit dem AG zu besprechen. Ihr könnt nur nicht für den AN den Rechtsweg gehen.

R
RoterFaden

24.08.2017 um 10:55 Uhr

Ganz klar Individualrecht. Ich würde mich nicht vor jeden Karren spannen lassen...

K
kratzbürste

24.08.2017 um 11:18 Uhr

Na du bist ja ein toller BR.

N
nicoline

24.08.2017 um 13:44 Uhr

ist mit dem Inhalt nicht einverstanden. Hat der MA das auch dem AG mitgeteilt oder nur dem BR?

Einige sagen es wäre Individualrecht, Das ist zunächst mal korrekt und ich finde auch, dass der MA zu aller erst den AG darüber informieren muss, dass er mit dem Zeugnis nicht zufrieden ist, denn, ggf. muss er den Klageweg beschreiten, dass kann der BR nicht. Selbstverständlich kann der BR den AN bei einem Gespräch mit dem AG begleiten.

wir sollen das Gespräch mit dem AG suchen. Wie seht ihr das ? Das Gespräch mit dem AG muss, wie schon gesagt, der AN suchen. Es gänzlich auf den BR abzuwälzen, finde ich auch nicht richtig, BR Unterstützung auf dem Weg ist ok.

R
RoterFaden

24.08.2017 um 14:29 Uhr

Na du bist ja ein toller BR. <

Danke :-)

C
Challenger

24.08.2017 um 14:58 Uhr

Nur mal so als INFO.Guuuugel das mal :

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