Erstellt am 24.08.2017 um 08:03 Uhr von gironimo
Wenn er euch doch den Auftrag erteilt hat. Natürlich kann ein einzelner AN den BR bitten, seine Probleme für ihn mit dem AG zu besprechen. Ihr könnt nur nicht für den AN den Rechtsweg gehen.
Erstellt am 24.08.2017 um 08:55 Uhr von RoterFaden
Ganz klar Individualrecht. Ich würde mich nicht vor jeden Karren spannen lassen...
Erstellt am 24.08.2017 um 09:18 Uhr von kratzbürste
Na du bist ja ein toller BR.
Erstellt am 24.08.2017 um 11:44 Uhr von nicoline
*ist mit dem Inhalt nicht einverstanden.*
Hat der MA das auch dem AG mitgeteilt oder nur dem BR?
*Einige sagen es wäre Individualrecht,*
Das ist zunächst mal korrekt und ich finde auch, dass der MA zu aller erst den AG darüber informieren muss, dass er mit dem Zeugnis nicht zufrieden ist, denn, ggf. muss er den Klageweg beschreiten, dass kann der BR nicht. Selbstverständlich kann der BR den AN bei einem Gespräch mit dem AG begleiten.
*wir sollen das Gespräch mit dem AG suchen. Wie seht ihr das ?*
Das Gespräch mit dem AG muss, wie schon gesagt, der AN suchen. Es gänzlich auf den BR abzuwälzen, finde ich auch nicht richtig, BR Unterstützung auf dem Weg ist ok.
Erstellt am 24.08.2017 um 12:29 Uhr von RoterFaden
>Na du bist ja ein toller BR. <
Danke :-)
Erstellt am 24.08.2017 um 12:58 Uhr von Challenger
Nur mal so als INFO.Guuuugel das mal :
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