Erstellt am 12.07.2012 um 09:38 Uhr von gironimo
Bei Nichteinigung - Einigungsstelle.
Der § 87 BetrVG ist doch eindeutig.
Habt Ihr alle Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft? Habt Ihr einen Sachverständigen hinzugezogen (das Thema ist ja sehr vielschichtig) bzw.Seminare besucht?
Wenn alles nichts fruchtet, kann eine der beiden Seiten (halt die Seite, die ein größeres Interesse an der BV hat) die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen.