Hallo an alle Kollegen,
wir haben von unserer Geschäftsführung Unterlagen bekommen bzgl. der Abspaltung einer Abteilung in eine neue Gesellschaft (GmbH).

Unter anderem gibt es ein Schreiben zur Mitarbeiterinformation gemäß §613a Abs. 5 BGB und die Einleitung eines Unterrichtungs- und Interessenausgleichsverfahrens gem. §111 ff. Betr.VG.

Im Interessenausgleich steht eigentlich kurz gesagt, dass für die Mitarbeiter alles beim alten bleibt. In der Tat ist es auch so. Jeder behält seinen Arbeitsplatz, Arbeitsort und auch sämtliche Vereinbarungen die bisher bestanden. Es wird keine Kündigungen geben. Weiterhin steht dort aber auch das wir deshalb vereinbaren auf einen Sozialplan zu verzichten. Sollten wir als Betriebsrat sowas unterschreiben oder nur zur Kenntnis nehmen? Müssen wir den Interessenausgleich unterschreiben?

Gibt es weitere Sachen die wir beachten müssen. Aus unserer Sicht wurden die Unterlagen vollständig eingereicht. Die Unternehmensbilanz und Übernahmebilanz wurde uns ausgehändigt. Desweiterern haben wir den Spaltungs- und Übernahmevertrag ausgehändigt bekommen.

Sind für jeden Tip dankbar wer ggf. so ein Thema schon einmal selbst hatte.

Gruß Püppi