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Änderung Stellenbeschreibung

M
Momoko31
Mrz 2023 bearbeitet

Liebes Forum,

Wir als BR haben eine Anfrage an unseren Geschäftsführer gestellt in der wir um Änderung einer Stellenbeschreibung bitten. Es geht darum, dass die Teamer in einem bestimmten Bereich bei uns als Teamleiter bezeichnet werden und die Inhalte der Stellenbeschreibung erweitert werden, da in den vergangenen Jahren immer mehr Aufgaben dazu gekommen sind. Die letzte Stellenbeschreibung ist von 2016, seitdem wurde diese nicht angepasst. Geschäftsführer möchte nun aber wissen: 1.Wer die Anfrage an uns gestellt hat von den betreffenden MA, 2.ob die Leitung darüber informiert ist und bittet außerdem um dem Auszug vom Protokoll der Sitzung in welcher wir darüber gesprochen haben. Er erbittet noch weitere Infos, aber bei den hier angegeben bin ich der Meinung, dass das den Geschäftsführer nichts angeht und keine Relevanz hat um das Anliegen zu bearbeiten. Wie kann ich ihm professionell begegnen und darf er diese Infos überhaupt einfordern? Ich weiß, die Wahlen stehen an und es steht nicht fest ob ich wieder gewählt werde,aber ich möchte an dem Thema dran bleiben. Vielen Dank für Eure Antworten.

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Community-Antworten (4)

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DummerHund

01.05.2022 um 22:51 Uhr

In der Tat hast du Recht wenn du sagst, das geht dem AG nichts an. Professionell könnt ihr dem AG ja mitteilen das ihr keine Veranlassung seht ihm einen Auszug aus einer Betriebsratssitzung auszuhändigen da der § 34 Absatz 2 Satz 1 BetrVG hier in keinster Weise zu trifft. Auch trifft es nicht zu das der Betriebsrat auf Zuruf eines Einzelnen agiert und komplexe Themen behandelt, sondern das es allgemein Aufgabe des Betriebsrates ist sich für Rechte ALLER Mitarbeiter einsetzt. Diese Aufgaben nimmt der Betriebsrat also selbstständig war.

M
Momoko31

02.05.2022 um 12:30 Uhr

Vielen Dank für die Antwort und die guten Tipps. Das stärkt mich, nicht nachzugeben, denn leider stehe ich mit meinen Ansichten und meiner Meinung auch oft alleine da innerhalb des BR. Einige meiner Kollegen lassen sich leider viel zu schnell einschüchtern vom AG, was schade ist, sonst könnten wir viel mehr erreichen

B
Bürofussel

16.03.2023 um 10:50 Uhr

Frage: Dürfen wir als BR die Stellenbeschreibung von der "Assistenz der Geschäftsführung" anfordern? Ursprünglich wurde die Dame auf geringf. Basis eingestellt. (Lagertätigkeiten). Mittlerweile juckelt sie neben ihrer Lagertätigkeit auch den Chef zum Arzt und holt Brötchen während der AZ für Ihre Töchter (ebenfalls bei uns angestellt). PS: Der Chef ist ihr Mann ;)

C
celestro

16.03.2023 um 11:38 Uhr

"Dürfen wir als BR die Stellenbeschreibung von der "Assistenz der Geschäftsführung" anfordern?"

Klar!

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