Änderung Stellenbeschreibung
Hallo Forum, ein Mitarbeiter aus dem Bereich IT - Betreuung hat durch den AG eine Änderung seiner Stellenbeschreibung erhalten. Demnach kommt eine weitere Dienstleistung hinzu, die er gegenüber einem Tochterunternehmen leisten soll. In seinem AV steht, dass er für die Betreuung der IT - Systeme im Mutterunternehmen zuständig ist. Ich nehme an, dass der AG die Stellenbeschreibung ändern kann. Ist dem so? Was kann der MA tun. Hinweise auf ein Mitbestimmungsrecht des BR finde ich nicht. Ist wohl Individualrecht, da es sich um einen einzelnen Arbeitsplatz handelt. Danke für eure sachlichen und hilfreichen Antworten!
Community-Antworten (1)
24.09.2013 um 17:46 Uhr
Allein die Zuständigkeit für ein anderes oder zusätzliches Aufgabengebiet bei denen ansonsten die gleichen Tätigkeiten durchzuführen sind, dürfte wohl kaum das Problem sein.
Die Frage ist, wie sich die Tätigkeiten verändern. Gibt es anderes zu tun oder verschiebt sich die Gewichtung der einzelnen Aufgaben erheblich? Muss der Kollege zukünftig auch an einem anderen Einsatzort arbeiten? und so weiter.
So gesehen kann sich aus einem einfachen neuen Satz in der Stellenbeschreibung eine Versetzung ergeben. Da müsst Ihr also genau prüfen, was die Änderung zur Folge hat.
Stellenbeschreibungen stellen eine Konkretisierung der im Arbeitsvertrag genannten Tätigkeit dar. So gesehen betrifft sie tatsächlich die individuelle Ebene. Der AN muss ja nicht alles akzeptieren und die Stellenbeschreibung auch nicht unterschreiben, wenn er meint, dass sich die Änderungen nicht mit dem Arbeitsvertrag decken oder er Nachteile erleidet. Er kann dann selbstverständlich auch den BR um Vermittlung bitten.
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