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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Global Grading und massive Änderung der Stellenbeschreibung

M
Mönchen28
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo,

Wie verhält es sich, wenn eine neue Stellenbeschreibung vorliegt und das gesamte Team diese nicht unterzeichnet ( jeder hat die selbe Änderung erhalten). Der Betriebsrat sagt „nicht unterschreiben“ , es gäbe keine Konsequenzen. Es ist keine Änderungskündigung vorangegangen, es ist offiziell von keiner Restrukturierungen die Rede…. Was passiert wenn wir nicht unterschreiben?

Es geht um Top Down Droping von Verantwortlichkeiten aus dem AT in den Tarif und plötzlicher Reiseverpflichtung. Bisher waren die Stellen reine Innendienststellen. Wenn wir zeichnen können sie uns in der Weltgeschichte herumreisen lassen. Wir alle hätten uns auf eine solche Stelle niemals beworben und haben unser Leben anders eingerichtet ( Kinder, Hobbies etc)

Es soll bis Anfang April unterschrieben werden, was passiert wenn die Frist verstreicht und können wir uns weigern? Es wurde keine Umstrukturierung beim BR angekündigt, es ist auch keine Änderungskündigung, der BR hat nur das grobe Korsett des neuen Global Gradings gesehen, den Abteilungsspezifischen Feinschliff ( wohl aus gutem Grund) und entsprechende Änderungen der SB nicht. Die Eingruppierung & Gehalt sind gleich geblieben, jedoch ist der Verantwortungsbereich gestiegen.

Bitte dringend um einen Rat!

LG und Danke

20803

Community-Antworten (3)

C
celestro

16.03.2023 um 11:16 Uhr

Niemand ist gezwungen, irgendetwas zu unterschreiben. Und vor allem würde ich nichts unterschreiben, was nicht der Realität entspricht. Und ansonsten muss der AG mMn über den BR gehen, wenn er etwas ändern will.

S
seehas

17.03.2023 um 14:59 Uhr

Wenn keiner unterschreibt, dann gilt die alte Regelung weiter. Wenn der Arbeitgeber die Unterschriften mit Änderungskündigungen durchsetzen will, dann braucht er für die Kündigungen die Zustimmung des Betriebsrats. Wenn der BR gut beraten ist, dann verweigert er die Zustimmung. Wer unterschreibt, für den gilt die neue Regelung.

H
hashtagnoname

18.03.2023 um 18:46 Uhr

Sollte man nicht wenigstens schriftlich Widerspruch einlegen um keine Fristen zu versäumen? Ich gehe auch stark davon aus, dass der BR Mitbestimmungspflichtig ist bei diesem Thema.

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