Erstellt am 06.06.2012 um 12:31 Uhr von petrus
> als Ansprechparter für AG und AN zuständig.
Ansprechpartner wofür? Wie lief das praktisch ab?
> Nun hat der AG seit 01.06. einen Verwaltungsmitarbeiter dazu ernannt.
Wozu ernannt?
> Dieser möchte u.a. andere Arbeitszeiten...
Wer? Der Verwaltungs-MA?
> Der AG hat diese Neubesetzung bisher nur mündlich mitgeteilt. Weder dem BR
Wenn's denn weder eine Umgruppierung gab noch eine Versetzung darstellt - was wollt ihr da schriftlich? Und wenn ihr der Meinung seid, §95(3) könnte doch einschlägig sein, dann lasst Euch gemäß §99 die erforderlichen Unterlagen vorlegen. So what.
> noch den Mitarbeitern
Welchen?
> liegt hier schriftlich was vor.
Kriegst Du jede Arbeitsanweisung / Umverteilung der Aufgaben von Deinem Chef schriftlich?
> Hat der BR hier ein Mitspracherecht
Wobei? Das nicht mehr Kollege P, sondern Mitarbeiter V die Urlaubs- und Arbeitszeitwünsche der MA erfasst? Da das wohl kaum 10% der Arbeitszeit der Betroffenen ausmacht: Eher nein.
Oder meinst Du
> andere Arbeitszeiten, Dienstkleidung und eine strengere Urlaubsregelung ?
Guckst Du §87(1) Nr.2 BetrVG, §87(1) Nr.1 BetrVG ("Fragen der Ordnung" umfassen auch eine Kleiderordnung) bzw. §87(1) Nr.5 BetrVG
Hoffe, dass das hilft...
Erstellt am 06.06.2012 um 12:51 Uhr von Fliege
@petrus
Wir sind ein Krankenhaus.
> als Ansprechparter für AG und AN zuständig.
Ansprechpartner wofür? Wie lief das praktisch ab?
**Dienstliche Fragen und Wünsche der Beschäftigten, welche mit dem AG besprochen werden müssen.
> Nun hat der AG seit 01.06. einen Verwaltungsmitarbeiter dazu ernannt.
Wozu ernannt?
** Er soll sich nun um eine Reorganisation der Pforte kümmern, Vorschläge dem AG unterbreiten, z.B. vom Dreischichtbetrieb Umstellung auf Zweischichtbetrieb möglich, nachts dann Zuordnung zur Notaufnahme.
Einsparpotential durchleuchten.
> Dieser möchte u.a. andere Arbeitszeiten...
Wer? Der Verwaltungs-MA?
**Der AG will dies, der Verwaltungs-MA soll dies erarbeiten.
> Der AG hat diese Neubesetzung bisher nur mündlich mitgeteilt. Weder dem BR
Wenn"s denn weder eine Umgruppierung gab noch eine Versetzung darstellt - was wollt ihr da schriftlich? Und wenn ihr der Meinung seid, §95(3) könnte doch einschlägig sein, dann lasst Euch gemäß §99 die erforderlichen Unterlagen vorlegen. So what.
**Eben genau erfahren, ob es für diese Tätigkeit nicht eine extra ZULAGE gibt!!!!
> noch den Mitarbeitern
Welchen?
**Pforte, nicht Hausmeister!
> liegt hier schriftlich was vor.
Kriegst Du jede Arbeitsanweisung / Umverteilung der Aufgaben von Deinem Chef schriftlich?
**In der Regel JA.
> Hat der BR hier ein Mitspracherecht
Wobei? Das nicht mehr Kollege P, sondern Mitarbeiter V die Urlaubs- und Arbeitszeitwünsche der MA erfasst? Da das wohl kaum 10% der Arbeitszeit der Betroffenen ausmacht: Eher nein.
Oder meinst Du
> andere Arbeitszeiten, Dienstkleidung und eine strengere Urlaubsregelung ?
Guckst Du §87(1) Nr.2 BetrVG, §87(1) Nr.1 BetrVG ("Fragen der Ordnung" umfassen auch eine Kleiderordnung) bzw. §87(1) Nr.5 BetrVG
**DANKE!
Erstellt am 06.06.2012 um 14:11 Uhr von petrus
> Er soll sich nun um eine Reorganisation der Pforte kümmern, Vorschläge dem AG unterbreiten,
> z.B. vom Dreischichtbetrieb Umstellung auf Zweischichtbetrieb möglich, nachts dann Zuordnung
> zur Notaufnahme. Einsparpotential durchleuchten.
Dann wären da die §§90+91 ebenfalls interessant. Bei "Einsparungen" lohnt je nach Lage der Dinge auch ein Blick in §§92+92a. Wenn was größeres (Stichwort "Outsourcing") wird, vielleicht auch §§111ff.
>> Wenn"s denn weder eine Umgruppierung gab noch eine Versetzung darstellt - was wollt ihr da schriftlich?
> Eben genau erfahren, ob es für diese Tätigkeit nicht eine extra ZULAGE gibt!!!!
lasst Euch die erforderlichen Unterlagen vorlegen und nehmt Einblick in die Gehaltsliste - siehe §80(2)
Ansonsten solltet ihr euch dringend auf einer Webseite wie dieser umtun: http://www.betriebsrat.com/seminare-fuer-betriebsraete
War Eurer Meinung nach vielleicht bisher nicht nötig, weil es ja mit dem Chef "ganz gut lief"... Aber offensichtlich will der jetzt die Gangart gegenüber den MA etwas verschärfen, da solltet ihr als BR gewappnet sein :o)
Erstellt am 06.06.2012 um 15:11 Uhr von Fliege
@petrus
Genau so ist es!
Vielen Dank für deine raschen Rückmeldungen und nützlichen Hinweisen.
Fliege