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Leitungsbesetzung ohne Beteiligung des BR

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Fliege
Jan 2018 bearbeitet

Unser Pfortendienst (24 Std. besetzt) war bisher durch einen dort tätigen Kollegen als Ansprechparter für AG und AN zuständig. Urlaubs- und Dienstpläne wurden durch ihn erstellt. Eine bessere Entlohnung wurde deshalb nicht gewährt. Nun hat der AG seit 01.06. einen Verwaltungsmitarbeiter dazu ernannt. Dieser möchte u.a. andere Arbeitszeiten, Dienstkleidung und eine strengere Urlaubsregelung einführen. Der AG hat diese Neubesetzung bisher nur mündlich mitgeteilt. Weder den Mitarbeitern noch dem BR liegt hier schriftlich was vor. Hat der BR hier ein Mitspracherecht, auch wenn augenscheinlich keine Höhergruppierung deswegen stattgefunden hat?

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Community-Antworten (4)

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Petrus

06.06.2012 um 14:31 Uhr

als Ansprechparter für AG und AN zuständig. Ansprechpartner wofür? Wie lief das praktisch ab?

Nun hat der AG seit 01.06. einen Verwaltungsmitarbeiter dazu ernannt. Wozu ernannt?

Dieser möchte u.a. andere Arbeitszeiten... Wer? Der Verwaltungs-MA?

Der AG hat diese Neubesetzung bisher nur mündlich mitgeteilt. Weder dem BR Wenn's denn weder eine Umgruppierung gab noch eine Versetzung darstellt - was wollt ihr da schriftlich? Und wenn ihr der Meinung seid, §95(3) könnte doch einschlägig sein, dann lasst Euch gemäß §99 die erforderlichen Unterlagen vorlegen. So what.

noch den Mitarbeitern Welchen?

liegt hier schriftlich was vor. Kriegst Du jede Arbeitsanweisung / Umverteilung der Aufgaben von Deinem Chef schriftlich?

Hat der BR hier ein Mitspracherecht Wobei? Das nicht mehr Kollege P, sondern Mitarbeiter V die Urlaubs- und Arbeitszeitwünsche der MA erfasst? Da das wohl kaum 10% der Arbeitszeit der Betroffenen ausmacht: Eher nein.

Oder meinst Du

andere Arbeitszeiten, Dienstkleidung und eine strengere Urlaubsregelung ? Guckst Du §87(1) Nr.2 BetrVG, §87(1) Nr.1 BetrVG ("Fragen der Ordnung" umfassen auch eine Kleiderordnung) bzw. §87(1) Nr.5 BetrVG

Hoffe, dass das hilft...

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Fliege

06.06.2012 um 14:51 Uhr

@petrus Wir sind ein Krankenhaus.

als Ansprechparter für AG und AN zuständig. Ansprechpartner wofür? Wie lief das praktisch ab? **Dienstliche Fragen und Wünsche der Beschäftigten, welche mit dem AG besprochen werden müssen.

Nun hat der AG seit 01.06. einen Verwaltungsmitarbeiter dazu ernannt. Wozu ernannt? ** Er soll sich nun um eine Reorganisation der Pforte kümmern, Vorschläge dem AG unterbreiten, z.B. vom Dreischichtbetrieb Umstellung auf Zweischichtbetrieb möglich, nachts dann Zuordnung zur Notaufnahme. Einsparpotential durchleuchten.

Dieser möchte u.a. andere Arbeitszeiten... Wer? Der Verwaltungs-MA? **Der AG will dies, der Verwaltungs-MA soll dies erarbeiten.

Der AG hat diese Neubesetzung bisher nur mündlich mitgeteilt. Weder dem BR Wenn"s denn weder eine Umgruppierung gab noch eine Versetzung darstellt - was wollt ihr da schriftlich? Und wenn ihr der Meinung seid, §95(3) könnte doch einschlägig sein, dann lasst Euch gemäß §99 die erforderlichen Unterlagen vorlegen. So what. **Eben genau erfahren, ob es für diese Tätigkeit nicht eine extra ZULAGE gibt!!!! noch den Mitarbeitern Welchen? **Pforte, nicht Hausmeister!

liegt hier schriftlich was vor. Kriegst Du jede Arbeitsanweisung / Umverteilung der Aufgaben von Deinem Chef schriftlich? **In der Regel JA.

Hat der BR hier ein Mitspracherecht Wobei? Das nicht mehr Kollege P, sondern Mitarbeiter V die Urlaubs- und Arbeitszeitwünsche der MA erfasst? Da das wohl kaum 10% der Arbeitszeit der Betroffenen ausmacht: Eher nein.

Oder meinst Du

andere Arbeitszeiten, Dienstkleidung und eine strengere Urlaubsregelung ? Guckst Du §87(1) Nr.2 BetrVG, §87(1) Nr.1 BetrVG ("Fragen der Ordnung" umfassen auch eine Kleiderordnung) bzw. §87(1) Nr.5 BetrVG **DANKE!

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Petrus

06.06.2012 um 16:11 Uhr

Er soll sich nun um eine Reorganisation der Pforte kümmern, Vorschläge dem AG unterbreiten, z.B. vom Dreischichtbetrieb Umstellung auf Zweischichtbetrieb möglich, nachts dann Zuordnung zur Notaufnahme. Einsparpotential durchleuchten.

Dann wären da die §§90+91 ebenfalls interessant. Bei "Einsparungen" lohnt je nach Lage der Dinge auch ein Blick in §§92+92a. Wenn was größeres (Stichwort "Outsourcing") wird, vielleicht auch §§111ff.

Wenn"s denn weder eine Umgruppierung gab noch eine Versetzung darstellt - was wollt ihr da schriftlich? Eben genau erfahren, ob es für diese Tätigkeit nicht eine extra ZULAGE gibt!!!!

lasst Euch die erforderlichen Unterlagen vorlegen und nehmt Einblick in die Gehaltsliste - siehe §80(2)

Ansonsten solltet ihr euch dringend auf einer Webseite wie dieser umtun: http://www.betriebsrat.com/seminare-fuer-betriebsraete War Eurer Meinung nach vielleicht bisher nicht nötig, weil es ja mit dem Chef "ganz gut lief"... Aber offensichtlich will der jetzt die Gangart gegenüber den MA etwas verschärfen, da solltet ihr als BR gewappnet sein :o)

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Fliege

06.06.2012 um 17:11 Uhr

@petrus Genau so ist es! Vielen Dank für deine raschen Rückmeldungen und nützlichen Hinweisen. Fliege

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