Erstellt am 20.07.2018 um 12:27 Uhr von Pickel
Wie genau hätte der BR beim Durchsetzen einer evtl. betrieblichen Übung einschreiten sollen?
Erstellt am 20.07.2018 um 13:19 Uhr von Cyber99
Hallo Pickel,
der BR hätte zumindest darauf hinweisen müssen das das so nicht geht. Hab leider keine Ahnung, ob der BR das auch irgendwie hätte durchsetzen können, drum frag ich ja. Ein Arbeitnehmer hätte es bestimmt gerichtlich durchsetzen können, da ich fest davon ausgehe, dass es sich um eine betriebliche Übung handelt. Wenn der AG mir gegenüber Jahr für Jahr eine Leistung erbringt, sprich die Unfallversicherung zahlt, dann kann ich wohl davon ausgehen, dass er das auch in Zukunft tun wird. Hab gerade ein ähnliches Thema erfolgreich durchgefochten, da ging es um variable Vergütungen, die ein Mitarbeiter über viele Jahre erhalten hatte. Da hat der AG einfach dem Mitarbeiter keine Vereinbarung über eine variable Vergütung mehr angeboten. Dadurch wurde er Schadenersatzpflichtig und hat das sogar eingesehen, bevor man das Arbeitsgericht bemühen musste.
Erstellt am 20.07.2018 um 13:25 Uhr von takkus
"Der aufmerksame Leser bemerkte zwar, dass nur noch Berufsunfälle versichert sind, es wurde aber in keiner Weise darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz für private Unfälle erloschen ist und sich die Mitarbeiter um eine private Unfallversicherung kümmern sollen." Aber sicher wurde darauf hingewiesen. Hast Du doch selbst geschrieben: ...NUR NOCH BERUFSUNFÄLLE....
Erstellt am 20.07.2018 um 14:14 Uhr von rsddbr
Wenn der Abschluss der ursprünglichen Unfallversicherung (inkl. privater Unfälle) nicht per Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat vereinbart wurde, sehe ich keine Möglichkeiten für den Betriebsrat. Natürlich kann man den AG darauf hinweisen, dass dieses Vorgehen nicht sonderlich gut in der Belegschaft ankommt.
Wenn sich aus dem Arbeitsvertrag ein Rechtsanspruch ableiten lässt oder tatsächlich eine betriebliche Übung entstanden ist, müssen sich wohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter separat mit dem AG auseinandersetzen.
Gerne auch mal die Suchfunktion benutzen:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/45659/unfallversicherung-fuer-arbeitnehmer
Erstellt am 20.07.2018 um 14:14 Uhr von Sandmann39
@ takktus Wenn in einer (wahrscheinlich längeren) Auflistung der Leitungen ein Versicherungsschutz für Berufsunfälle zu finden ist, in der Liste jedoch private Unfälle nicht auftauchen entspricht dies keineswegs einem Hinweis auf Erlöschen des Versicherungsschutzes für private Unfälle. Ein solcher Hinweis wäre m.E. das mindeste, was vom Arbeitgeber zu erwarten gewesen wäre. Insbesondere hätte dieser Hinweis deutlich sein müssen. Etwa in der Art: !!! Achtung - private Unfälle sind nicht mehr versichert. Bitte kümmern Sie sich nun privat um diese Absicherung. !!!
Erstellt am 20.07.2018 um 14:47 Uhr von takkus
Aha. Dann erwartest Du aber von manch Einem Arbeitgeber eine ganze Menge.
Zum Thema selbst bin ich bei rsddbr: in meinen Augen wäre es in einer freiwilligen BV am besten aufgehoben gewesen.
Erstellt am 20.07.2018 um 15:20 Uhr von Cyber99
Hallo zusammen,
natürlich wäre das Thema in einer BV gut aufgehoben gewesen, weil einem viele Dinge, die nicht gescheit vereinbart wurden früher oder später auf die Füße fallen. Das hätte aber auch niemand gedacht, dass der AG eine Zusage, die er vor mehr als einem Jahrzehnt gemacht hat und auch entsprechend kommuniziert hat, einfach von jetzt auf nachher widerruft und nicht mal darüber informiert. Mir geht es in erster Linie darum, dass man anständig miteinander umgeht und solche Dinge kommuniziert. Der BR hätte dem wahrscheinlich ohne zu zögern zugestimmt, wenn es entsprechend argumentiert und kommuniziert worden wäre.
Erstellt am 20.07.2018 um 15:20 Uhr von ganther
aber bei einer BV wäre die Beseitigung der Wirkung für alle MA noch einfacher. Der AG kündigt die BV und ist frei von jeglicher Verpflichtung. Das Thema betriebliche Übung hier durchzufechten wird sicher nicht einfach, aber ist zumindest mal ein (wahrscheinlich wenig erfolgreicher) Ansatz