hallo Mitstreiter

Uns ,einem 3er Bertiebsrat eines nicht T. -gebundenem Unternehmens ist in Sachen Mitbestimmungsrechte schon einiges klar. Klar ist das wir bei Entlohnungsgrundsätzen mit am Tisch sitzen. Nicht jedoch wenn es um die Höhe od. den Zeitpunkt einer Löhnerhöung geht .
Nun aber ,kurz vor erwarteter Lohnerhöhung die Frage: Wird prozentual erhöht oder pauschal ? Und ist diese Entscheidung der GF mitbestimmungsplichtiger Entlohnungsgrundsatz???