Hallo, zusmmen,
nach der Schließung einer Außendstelle (mit Interessensausgleich und Sozialplan) hat sich folgende Frage ergeben: Einer der Kollegen hat sofort eine neue Anstellung gefunden,
er hätte sonst 600 km weit an einen neuen Standort arbeiten können, bekommt nun eine Abfindung und würde am liebsten sofort gehen. AG hat offensichtlich damit gerechnet, dass der AN mitzieht und möchte ihm die Urlaubstage lieber auszahlen, um noch so lange wie möglich den AN wegen "na sagen wir mal "Personalmangel" zu halten. Geregelt haben wir einen solchen Fall nicht. Ich gehe zwar davon aus, dass der AN Anspruch auf seinen Urlaub hat (Bundesurlaubsgesetz) möchte ihm morgen aber gerne zweifelsfrei sagen können, ob er auf seinem Urlaub bestehen kann. Vielen Dank