In unserem Betrieb gibt es ein BRM, dass mit dem AG einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat zum 31.12.2017. Zugleich gibt es unter den beiden gibt es noch eine Vereinbarung, das das BRM bis zu dem Tag bezahlt freigestellt ist. Nun Meine Frage: Muss dieses BRM weiterhin geladen werden, da sein Austritt unwiederruflich zum Termin bekannt ist? Der BR kann es sich nicht leisten, ev. darauf basierte und angreifbare Beschlüsse zu fassen durch falsche oder gar keine Ladung. Wo finde ich ein entsprechendes Urteil oder den Verweiß im Gestz, dass rechtlich haltbar ist?