Hallo Forum,

ich habe eine Frage zum Aufhebungsvertrag.
Mir ist der Unterschied zu einer Kündigung nicht ganz klar.
Folgender Fall: Ein MA hat einen neuen Job und will kündigen. Er redet mit dem Persobüro. Die sagen, wir machen einen Aufhebungsvertrag. Diesen unterschreibt er. Folgender Inhalt:
"Aufhebungsvertrag zwischen FIRMA und MA. Hiermit erklären die oben genannten die Aufhebung des zwischen ihnen seit dem XX bestehenden Arbeitsvertrags zum 31.8.2005."
Er hat seinen Jahresurlaub noch. Dieser wird ihm nun bis zum 31.8. eingetragen. Es sind aber noch Urlaubstage übrig und die seien laut Persobüro und GF mit dem Aufhebungsvertrag verloren.

Ist das richtig?
Hat er seinen Urlaubsanspruch durch die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages verloren und bekommt die restlichen Urlaubstage nicht ausbezahlt? Wo kann ich das nachlesen?
Mir geht es hier auch nicht um mögliche Abfindungen oder die Sperre bei der Bundesagentur.

Eine verwirrte Paula