Aufhebungsvertrag
Hallo zusammen, laut § 102 (3) BetrVG hat der BR kein Anhörungsrecht bei Aufhebungsverträgen, gilt das auch bei Aufhebungsverträgen, die durch den AG veranlasst werden? Danke für eure Antworten
Community-Antworten (1)
28.02.2011 um 10:54 Uhr
@ IInonameII, das gilt für beide Seiten. Der AG kann Aufhebungsverträge "veranlassen", soviel er will, wenn die Gegenseite (Arbeitnehmer!) nicht unterschreibt, kann er damit sein Büro tapezieren.
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