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Aufhebungsvertrag

I
IInonameII
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, laut § 102 (3) BetrVG hat der BR kein Anhörungsrecht bei Aufhebungsverträgen, gilt das auch bei Aufhebungsverträgen, die durch den AG veranlasst werden? Danke für eure Antworten

1.09401

Community-Antworten (1)

M
monalisa

28.02.2011 um 10:54 Uhr

@ IInonameII, das gilt für beide Seiten. Der AG kann Aufhebungsverträge "veranlassen", soviel er will, wenn die Gegenseite (Arbeitnehmer!) nicht unterschreibt, kann er damit sein Büro tapezieren.

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