Aufhebungsvertrag und Urlaubstage.
Hallo, mein Name ist Michael und ich habe bis dieses Jahr 8 Jahre bei Firma A gearbeitet. Nun wurde ich Krank und hatte Depressionen die auch der Arbeit geschuldet waren.Das war ich nun schon knapp 3 Jahre. Ich wollte nun eine Wiedereingliederung machen welches meine Firma im BEM Gespräch ablehnte. Da mein Arzt aber sagte ich solle mich wieder etwas Bewegen und wieder in die Form kommen die ich mal hatte gab es diese Wiedereingliederung. Nun habe ich mir deswegen einen anderen Job gesucht wo ich das selbe Gehalt habe und auch arbeiten darf. Nun steht in dem Aufhebungsvertrag genau drin das ich meine Urlaubstage und Überstunden ausbezahlt bekomme. Das wären laut Zettel direkt 106 Tage. Muss die Firma mir das dann jetzt auch so dann Auszahlen?
LG Michael
Community-Antworten (8)
31.03.2024 um 13:07 Uhr
Frohe Ostern..... Ja, wenn es so vereinbart wurde, muss der AG das vereinbarte auch einhalten. Ich habe dir hierzu mal einen längeren Kommentar direkt zugeschickt.
31.03.2024 um 13:16 Uhr
@Unisol2003 Da du ohne Angabe einer E-Mail hier schreibst, kann ich dir leider den kommentar nicht zusenden.
Daher schaust du hier:
31.03.2024 um 18:53 Uhr
"und dann noch Ansprüche stellen, unfassbar!"
Unfassbar ist eher die Größe Deiner Dummheit. Die Firma macht einen Aufhebungsvertrag ... sie kann nicht krankheitsbedingt kündigen und geht daher diesen Vertrag ein. Und an den muss sie sich logischerweise halten.
"3 Jahre (!!!) krank, da kann der neue Arbeitgeber Glück haben, so einen tüchtigen Mitarbeiter zu bekommen."
Der Threadersteller WAR krank ... ob er in Zukunft ein tüchtiger Mitarbeiter sein wird (oder nicht) lässt sich daraus nicht ablesen. Genauso wenig, wie man es bei jedem anderen MA voraussagen könnte.
01.04.2024 um 17:11 Uhr
Überstunden verjähren nach drei Jahren noch nie so einen Quatsch gehört. TT ist sogar zu blöd Verjährungsfristen zu kapieren na was hat man erwartet?
01.04.2024 um 19:06 Uhr
@ Unisol2003 In der Tat ist es natürlich so das Überstunden nicht verjähren. Bei einem Aufhebungsvertrag müssen sich beide Seiten an dem halten was man dort vereinbart hat. Wäre dem nicht so könnte ein Benachteiligter/Geschädigter aus dieser Vereinbarung die andere Seite wegen Vertragsbruchs verklagen.
01.04.2024 um 22:40 Uhr
TT du verstehst nicht was Verjährung bedeutet bist halt nur ein dummer Troll!
01.04.2024 um 23:13 Uhr
@Moreno Ich finde so manch einen Menschen einfach nur noch belustigend.
02.04.2024 um 10:47 Uhr
Bitt TT_9 ignorieren
Was im Aufhebungsvertrag vereinbart wurde muss so erfüllt werden.
Ich wünsche dir Kraft und Gesundheit für die Zukunft und viel Spaß und Erfolg im neuen Job.
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