Erstellt am 31.03.2024 um 11:07 Uhr von Kucki
Frohe Ostern.....
Ja, wenn es so vereinbart wurde, muss der AG das vereinbarte auch einhalten.
Ich habe dir hierzu mal einen längeren Kommentar direkt zugeschickt.
Erstellt am 31.03.2024 um 11:11 Uhr von Tagträumer_9
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Erstellt am 31.03.2024 um 11:16 Uhr von Kucki
@Unisol2003
Da du ohne Angabe einer E-Mail hier schreibst, kann ich dir leider den kommentar nicht zusenden.
Daher schaust du hier:
https://www.hensche.de/index.jsp?id=82258&app=desktop
Erstellt am 31.03.2024 um 16:53 Uhr von celestro
"und dann noch Ansprüche stellen, unfassbar!"
Unfassbar ist eher die Größe Deiner Dummheit. Die Firma macht einen Aufhebungsvertrag ... sie kann nicht krankheitsbedingt kündigen und geht daher diesen Vertrag ein. Und an den muss sie sich logischerweise halten.
"3 Jahre (!!!) krank, da kann der neue Arbeitgeber Glück haben, so einen tüchtigen Mitarbeiter zu bekommen."
Der Threadersteller WAR krank ... ob er in Zukunft ein tüchtiger Mitarbeiter sein wird (oder nicht) lässt sich daraus nicht ablesen. Genauso wenig, wie man es bei jedem anderen MA voraussagen könnte.
Erstellt am 01.04.2024 um 13:04 Uhr von Tagträumer_9
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Erstellt am 01.04.2024 um 15:11 Uhr von Moreno
Überstunden verjähren nach drei Jahren noch nie so einen Quatsch gehört. TT ist sogar zu blöd Verjährungsfristen zu kapieren na was hat man erwartet?
Erstellt am 01.04.2024 um 17:06 Uhr von Dummerhund
@ Unisol2003
In der Tat ist es natürlich so das Überstunden nicht verjähren. Bei einem Aufhebungsvertrag müssen sich beide Seiten an dem halten was man dort vereinbart hat. Wäre dem nicht so könnte ein Benachteiligter/Geschädigter aus dieser Vereinbarung die andere Seite wegen Vertragsbruchs verklagen.
Erstellt am 01.04.2024 um 20:01 Uhr von Tagträumer_9
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Erstellt am 01.04.2024 um 20:40 Uhr von Moreno
TT du verstehst nicht was Verjährung bedeutet bist halt nur ein dummer Troll!
Erstellt am 01.04.2024 um 21:13 Uhr von Dummerhund
@Moreno
Ich finde so manch einen Menschen einfach nur noch belustigend.
Erstellt am 02.04.2024 um 08:47 Uhr von xyz68
Bitt TT_9 ignorieren
Was im Aufhebungsvertrag vereinbart wurde muss so erfüllt werden.
Ich wünsche dir Kraft und Gesundheit für die Zukunft und viel Spaß und Erfolg im neuen Job.