Hallo,
mein Name ist Michael und ich habe bis dieses Jahr 8 Jahre bei Firma A gearbeitet. Nun wurde ich Krank und hatte Depressionen die auch der Arbeit geschuldet waren.Das war ich nun schon knapp 3 Jahre. Ich wollte nun eine Wiedereingliederung machen welches meine Firma im BEM Gespräch ablehnte. Da mein Arzt aber sagte ich solle mich wieder etwas Bewegen und wieder in die Form kommen die ich mal hatte gab es diese Wiedereingliederung. Nun habe ich mir deswegen einen anderen Job gesucht wo ich das selbe Gehalt habe und auch arbeiten darf. Nun steht in dem Aufhebungsvertrag genau drin das ich meine Urlaubstage und Überstunden ausbezahlt bekomme. Das wären laut Zettel direkt 106 Tage. Muss die Firma mir das dann jetzt auch so dann Auszahlen?

LG Michael