Erstellt am 01.06.2012 um 15:13 Uhr von Betriebsratten
Interessante Frage-mal andersrum: Wer sonst? Der Betriebsrat ist per se vermögenslos-da ist also nichts zu holen. Die Kosten für die Betriebsratsarbeit trägt der Arbeitgeber. Also ist das soweit klar.
Ich würde es nicht mit aufnehmen. Unser Arbeitgeber versteht es auch so-aber der hat auch Erfahrung mit Betriebsräten
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 01.06.2012 um 18:18 Uhr von Lernender
@betriebsratten
:::::Interessante Frage-mal andersrum: Wer sonst? Der Betriebsrat ist per se vermögenslos-da ist also nichts zu holen. Die Kosten für die Betriebsratsarbeit trägt der Arbeitgeber. Also ist das soweit klar.:::::
Interessante Antwort.
Ich bitte also als BR den AG um Kostenerstattung für einen Sachverständigen nach § 80 BetrVG. Der AG lehnt dies ab. Der BR beauftragt eien Sachverständigen trotzdem. Da beim BR nichts zu holen ist zahlt der AG die Zeche.
Bist du dir da sicher?
Erstellt am 01.06.2012 um 18:39 Uhr von blackjack
Naja, wenn der AG die Kostenübernahme ablehnt, ist die Ersetzung durch Entscheidung des Arbeitsgerichts notwendig. Das ist quasi eine Vorbedingung für die Kostentragungspflicht nach § 40 BetrVG.
Erstellt am 01.06.2012 um 18:55 Uhr von jobweg
Der Beschluss MUSS genau beinhalten welcher Anwalt welcher Grund des Beschlusses/Rechtsstreit usw. Ist der Beschluss nucht ordnzngsgemaess bekommt der Anwalt grosse Probleme sein Geld zu bekommen und dann der BR Stress mit dem Anwalt.
Mann sollte sich daher schon beim Beschluss den Anwalt fragen/ einbinden. Die helfen hier schon im eigenen Intetesse
Erstellt am 01.06.2012 um 19:12 Uhr von ganther
"Mann sollte sich daher schon beim Beschluss den Anwalt fragen/ einbinden. Die helfen hier schon im eigenen Intetesse"
ein BR in unserem Konzern hat genau das gemacht und der RA hat den Beschluss vorformuliert. Der Beschluss musste 4 mal neu gemacht werden da es dem ArbG im Beschlussverfahren (Einsetzung einer Einigungsstelle) nicht gereicht hat.
Also ich hätte mir dann einen anderen Anwalt gesucht aber das ist nur meine persönliche Meinung :)
Erstellt am 11.06.2012 um 11:31 Uhr von Betriebsratten
@lernender
Damit war tatsächlich gemeint dass man dann zum Arbeitsgericht tigern muss-aber nicht etwa persönlich dafür haftet. Und wer als BR weniger Arbeit haben will kann einen Beschluss fassen dass der RA sich selbst um das eintreiben kümmern darf-das ist ausdrücklich zulässig.