Hallo,
im Gremium wird gerade diskutiert, ob die Formulierung
"Die Kosten trägt das Unternehmen." innerhalb einer Beschlussfassung,
z.B. bei Beauftragung eines rechtsbeistandes oder Sachverständigen,
not wendig ist oder nicht.
Wie sieht die rechtliche Grundlage aus?
gruss
jones